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jhering

JHERING

Rudolf von Jhering

um 1860
JURIST
- übte ätzende KRITIK an der Begriffs- und Konstruktionsjurisprudenz der Pandekten - Historische Rechtsschule
- besaß einen juristischen NATURALISMUS → suchte in den Formalien einen Bezug zur WIRKLICHKEIT und fand ihn nicht
- formulierte den ZWECK des Rechts und bestimmt ihn nicht aus sich heraus, sondern gemessen an sozialen Interessen, die den Gesetzgeber motivieren → RECHT wird TELEOLOGISCH erklärt
- kann als Vorläufer der später in Tübingen weiterentwickelten INTERESSENJURISPRUDENZ - Rudolf Müller-Erzbach, Max Rümelin - gelten

Kampf ums Recht

um 1875
zentraler GEDANKE: der Widerstand gegen Unrecht ist PFLICHT: Pflicht des Berechtigten gegen sich selber, denn er ist ein Gebot der moralischen Selbsterhaltung; die Gewalt, mit der das Rechtsgefühl gegen eine ihm widerfahrene Verletzung tatsächlich reagiert, ist der Prüfstein seiner Gesundheit → macht aus der Geschichte einen Indianerroman (Friedell)

jhering.txt · Zuletzt geändert: 2019/10/05 15:09 von Robert-Christian Knorr