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Inhaltsverzeichnis
KAISERWAHL
ottonische Königswahl
der Kandidat mußte folgende Kriterien erfüllen
- Desiquation beziehungsweise Idoneität
- Vollbart
- die Bayern und Schwaben erschienen nicht; sie erkannten den OTTONEN nicht als ihren KÖNIG an
- die Ottonen lehnten die SALBUNG nach karolingischer Manier ab, damit vollzogen sie den Bruch zur episkopischen POLITIK und stellten ihr KÖNIGTUM auf neue Füße → Folge war u.a. das REICHSKIRCHENSYSTEM und die Abhängigkeit ROMs vom deutschen König, den die Ottonen immer als sächsischen verstanden → das WORT „deutsch“ fiel nicht
Wahlmodus nach den Ottonen
- der Churfürst beziehungsweise Bischof von Mainz zeigt seinen Kollegen innerhalb eines Monats ab dem Tag der Nachricht gerechnet den TOD des KAISERs an
- man trifft sich in Frankfurt/M o.a.O. in PERSON oder durch Gesandte
- jeder darf 200 Reiter Begleitschutz/-ung mitführen
- während der WAHL müssen alle Fremden die STADT verlassen
- der Wahlakt findet in der Kapelle einer St. Bartholomäuskirche statt und beginnt mit einer MESSE, dann schwören die Fürsten am Altar, nur einen würdigen Kaiser wählen zu wollen
- der Mainzer Churfürst sammelt die Stimmen und fragt zuerst den Churfürsten von Trier, dann den von Köln, dann die übrigen und gibt seine Stimme als Letzter ab - UNTERSCHIED zur KÖNIGSWAHL, bei der Mainz die Erststimme besaß
1519
- in ihr schwang der GEDANKE des Universalreiches mit, monarchia universalis → es ging nicht um LAND und Erbstück
- nach dem Frieden von Noyon 1516 zwischen FRANKREICH und HABSBURG wähnte sich EUROPA vor einem Goldenen Zeitalter, doch beider Bewerbung um die Kaiserkrone birgt KRIEG, dennoch hat die WELT HOFFNUNGen:
- Bündelung der KRAFT gegen Suleiman II.
- starker Kaiser soll die Fürsten an die Fürstenpflicht binden
- der Sieg Karls V. wurde in DEUTSCHLAND als Sieg des nationalen Elements verstanden
- der SIEG wurde erkauft durch Gelder der Fugger, Welser und Florentiner - insgesamt 1 Million
- mit der capitulatio Caesarea - Liste von verfassungsrechtlichen und politischen Festlegungen der Herrschaftsrechte von FÜRST und Kaiser