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kantak

KANTAK

Kasimir Kantak

1824-86
polnischer POLITIKER
- trat im REICHSTAG des Norddeutschen Bundes als Abgeordneter für Bromberg gegen die Formulierung des § 1 auf
- respektierte den Wunsch der Deutschen, sich einen STAAT zu schaffen und brachte seine Hoffnung zum AUSDRUCK, daß mit dem einigen Deutschland auch die polnische Frage würde geklärt werden können; mit einem DEUTSCHLAND seien neue Verträge zum NUTZEN Polens möglich, denn die Präambel des Wirkens der Abgeordneten im Norddeutschen Reichstag sei die Anerkennung der NATIONALITÄT als berechtigtem Staatsprinzip
- machte auf ein Versprechen der Paulskirche aufmerksam, daß nämlich das Verbrechen der polnischen Teilungen aus Zeiten des ABSOLUTISMUS nunmehr zugunsten eines selbständigen polnischen Staates getilgt werde
- bezeichnete die Wiener Verträge von 1815 als neue Akte der Teilung Polens, führte aber zwei Artikel an, die den Polen Institutionen sichern, die Erhaltung ihrer Nationalität sichern (§ 3) und § 1 der Wiener Schlußakte, in dem Polen eine nationale Repräsentation durch RUßLAND, ÖSTERREICH und PREUßEN zugesichert wurde
- beklagte die fehlende Sonderstellung der Polen im preußischen Staat, der sich das Großherzogtum Posen einverleibte
- benannte die Erwägungen, mit denen er und seine polnischen Kollegen in den Norddeutschen Reichstag einzogen:

  • Schließung eines ewigen Bundes zum Schutze und zur Wohlfahrt des Bundesgebietes mit dem Ziel der Bildung eines deutschen Einheitsstaates;
  • daß die polnischen Landesteile, die vormals nie zum REICH oder Deutschen Bund gehörten, mit der Konstituierung des Norddeutschen Bundes demselben einverleibt werden → die ins AUGE gefaßte Inkorporation der Polen in den Norddeutschen Bund sei ein Vertragsbruch, gegen den Protest erhoben werde;
  • daß die Deutschen, die für sich das Nationalitätenprinzip zur BILDUNG eines Nationalstaates in Anspruch nehmen, dieses auch anderen konzedieren;
  • daß das Verbrechen der polnischen Teilung von 1772 revidiert werde;
  • daß den Polen nationale Institutionen gewährt werden, wie das internationale Verträge vorsehen;
  • daß internationale Verträge [Wiener Kongreß] nicht von einzelnen Nationen zum Zwecke der Gebietserweiterung aufgehoben werden können

- beschwerte sich gegen den BEGRIFF des norddeutschen Volkes, den es weder gäbe noch zu dem er sich als Pole zugehörig fühlen könne → SCHERER hatte diesen Begriff in einem dann aber abgelehnten Amendement gewählt
- bezeichnete die Beschlußfassung des Reichstags, die Annahme der Verfassung des Norddeutschen Bundes mit 230 gegen 53 Stimmen als Gewaltakt und legte mitsamt seinen polnischen Kollegen das Mandat nieder, was von allen Seiten des Reichstags kritisiert wurde

kantak.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:14 von 127.0.0.1