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KARLSBADER BESCHLÜSSE

1819, 1824 erneuert und bis 1848 in Kraft
- zugelassen und beschlußfähig waren Vertreter aus Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Nassau
- ausgearbeitet zur Stärkung der inneren Sicherheit, nachdem ein nationalistischer STUDENT den Dichter August von Kotzebue getötet hatte
- an der Ausarbeitung der Bestimmungen war unter Federführung Metternichs Adam Müller beteiligt
- verboten wurde das Turnen, Kniebeugen, Rumpfbeugen; Burschenschaften standen unter Beobachtung → zahlreiche Verhaftungen und Verurteilungen zu Festungs- oder Gefängnishaft
- Verbot von allem, das im Verdacht stand, Religion und Moral zu untergraben
- Verbot nationaler Symbole und Schriften, u.a. von Fichtes „Reden an die deutsche Nation“, Schleiermachers Predigten und Arndts Schriften
- auch GNEISENAU, Hardenberg und andere Patrioten standen unter Generalverdacht, die Ruhe und ORDNUNG stören zu wollen
- die Durchführung der weitgehend restriktiven Maßnahmen wurde in den einzelnen Ländern des Deutschen Bundes sehr unterschiedlich gehandhabt: streng in PREUßEN, ÖSTERREICH, Nassau, Baden; eher lasch in Bayern, Württemberg und Sachsen-Weimar

- die Bundesversammlung beschloß auf Antrag Metternichs ein umfangreiches Zensurgesetz → Das oberste Gesetz des europäischen Bundes heißt Zensur. (Gentz)
- gegen dieses Zensurgesetz, dem u.a. Heine zum Opfer fiel, begehrte nur HEINE in einem Brief auf: Sie haben mich angeklagt, gerichtet und verurteilt, ohne daß sie mich weder mündlich noch schriftlich vernommen, ohne daß jemand mit meiner Verteidigung beauftragt worden, ohne daß irgend eine Ladung an mich ergangen. So handelte nicht in ähnlichen Fällen das heilige römische Reich, an dessen Stelle der Deutsche Bund getreten ist; Doktor Martin Luther glorreichen Andenkens durfte, versehen mit freiem Geleite, vor dem Reichsrate erscheinen und sich frei und öffentlich gegen alle Anklagen verteidigen. (Heine)

karlsbader_beschluesse.txt · Zuletzt geändert: 2022/12/04 11:47 von Robert-Christian Knorr