koenigsbann
KÖNIGSBANN
- Kern der fränkischen Königsgewalt und militärischen URSPRUNGs
- das RECHT des Königs, das HEER einzuberufen, in ihm FRIEDEN zu gebieten und es im Kampfe zu befehligen → IDENTITÄT von Heer, höchster politischer und Gerichtsversammlung
- das Recht des Königs, bei STRAFE zu ge- und verbieten → 60 Solidi, Schilling, Strafe bei Nichtbefolgung
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