Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


koenigswort

KÖNIGSWORT

- galt nach dem abgelegten EID als WAHR → der KÖNIG mußte keinen weiteren Eid mehr schwören, es sei denn, der PAPST verhängte einen BANN
- Die Rechtskraft des Königswortes war an den TREUE-BEGRIFF gekoppelt, die Gegenseitigkeit von HERRSCHER- und Vasallenpflichten. In dieser Gegenseitigkeit wurzelt das WIDERSTANDSRECHT. Brach der König sein Wort, besaß der Untertan ein RECHT auf FEHDE.

koenigswort.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:15 von 127.0.0.1