KOMBATTANT
- PERSON, die unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Konflikts zu Kriegshandlungen berechtigt ist
- unklar ist, ob das RECHT auf Tötung besteht oder der TOD bloß durch militärische Aktionen in Kauf genommen wird, weil es nicht um die Tötung des Gegners geht, sondern um die Besiegung