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landfrieden

LANDFRIEDEN

Es war einem Verbrecher nur zu leicht möglich, sich den Gerichten (durch Flucht) zu entziehen oder sogar offen zu trotzen im VERTRAUEN auf seine BURG und auf seine und seiner Genossen Fäuste. Der Schwache wurde unterdrückt und mußte alle Unbill über sich ergehen lassen. Daneben entstehen Volksgerichte in Falen, die, von Ungelehrten besetzt, sich erheben und einen Hort des Rechts für jeden durch VERBRECHEN Geschädigten abgeben. Die Femegerichte (Vehmgerichte), die ihre Macht über das REICH ausdehnen und Flüchtige jagen. Das entartete seinerseits schnell.
MAXIMILIAN schuf auf weiederholtes Drängen der REICHSSTÄNDE den Landfrieden 1495, den Ewigen Landfrieden, und organisierte über das REICHSKAMMERGERICHT ORDNUNG und FRIEDEN im Reich: eine zentrale Stelle für Zwist. Das Fehderecht wurde aufgehoben und bei STRAFE verboten.
- Die Verfolgung (und Bestrafung) von Verbrechern wurde dem KAISER und seinen Beamten überlassen. Das erfolgte über das Geständnis, das oft genug durch FOLTER erzwungen wurde,

Ewiger Landfrieden

- bildet den Abschluß eines mittelalterlichen Prozesses, der zwischen Fehdewesen und der dagegen laufenden Gottesfrieden- bzw. Landfriedensgebung schwebte → d.i. der Beginn einer Rechtsordnung, gesichert durch juristische Mittel (QUIDDE)

landfrieden.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:15 von 127.0.0.1