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MARKTGEMEINSCHAFT

- kennt formalen ZWANG nicht und lehnt ihn ab, aber sie gebiert an seiner Stelle aus sich heraus eine Zwangslage in der ganz unpersönlichen FORM der Unvermeidlichkeit, sich den rein ökonomischen Gesetzen des Marktkampfs anzupassen bei STRAFE des Verlusts an ökonomischer MACHT (WEBER)

marktgemeinschaft.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:17 von 127.0.0.1