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matrikularumlagesystem

MATRIKULARUMLAGESYSTEM

- PRINZIP der Steuererfassung des Reiches: Anleihe statt STEUERN
- eine Umsatzsteuer- und Kriegsgewinnbesteuerung der Kapitalgesellschaften verschiebt die Kosten auf später, wenn die Besiegten zahlen werden
- die Matrikularbeiträge waren nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Überweisungen der Länder an das REICH → dieses Prinzip bestand seit 1422, als erstmals in einem Verzeichnis die Truppenkontingente fürs REICHSHEER erfaßt wurden - Eventualtruppen; man konnte sich auch mit Geldleistungen beteiligen
- seit 1871 richtete sich dieser Beitrag für die allgemeinen Leistungen des Reiches nach der Einwohnerzahl des Staates, eine Art Verbrauchssteuer und Zoll für TABAK und WEIN etc. → BISMARCK wollte das Reich als Kostgänger der Länder lösen, der WIDERSPRUCH wurde durch die Franckensteinsche Klausel gelöst, die den Ländern einen Teil der Branntweinsteuer zurückgab

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