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MEIER

villici
- die Vorsteher einzelner GÜTER, die zugleich die niedere Gerichtsbarkeit üben
- stehen unter dem VOGT oder dem Vicedominus, treten jedoch gelegentlich in deren Stellvertreterschaft
- sie empfangen mitunter den Gerichtsbann, Gerichtsbarkeit, werden jedoch genau reglementiert → üben also mehr oder weniger die niedere Gerichtsbarkeit aus
- mit dem Amt war ein GUT oder ein Einkommen aus Zinsen beziehungsweise Zehnten verbunden → wurde auch gelegentlich als Benefizium betrachtet, da das Amt auch erblich wurde

Hermann Henrich Meier

<img src="http://www.vonwolkenstein.de/images/ndb1867.gif" border="4" align="left" style="margin-right:5mm" alt="Flagge der Kriegs- und Handelsmarine des Norddeutschen Bundes">1809-98
Kaufmann und POLITIKER
- stand gegen den Antrag Grumbrechts (der Bund zahlt den Ausbau der Häfen und Flüsse und nimmt aber auch die Zölle ein) und brachte als ARGUMENT, daß die Pflege und die Einnahmen aus Häfen, Flüssen oder schlichtweg Gewässern Sache der Privaten oder der Kommunen sei, die sie bewirtschafteten, nicht aber des Bundes, denn das würde die Frage nach dem Gieskannenprinzip nach sich ziehen, schlichtweg die Frage aufwerfen, warum gegebenenfalls nur am Ort A investiert worden sei, nicht aber auch am Ort B
- führte in der Diskussion an, daß die großartigen Hafenanlagen in Liverpool privat geschaffen und auch in den USA sei es ausgeschlossen, daß internal improvements Bundessache seien
- behauptete, daß DEUTSCHLAND mit 50000 gut ausgebildeten und tüchtigen Matrosen die drittgrößte Handelsmarine der WELT besäße, dagegen aber keine nennenswerte Kriegsmarine, so daß ENGLAND Deutschland als MACHT nicht ernstnähme → die Einrichtung des Dienstes zur See in den norddeutschen Bundesstaaten, die ein Äquivalent zum Heeresdienst abgäben, sei ein Signal in die richtige Richtung, was über kurz oder lang die Kriegsmarine stärken müsse: das täte Deutschland gut und würde seine Weltstellung stärken
- drückte seine Freude über die Begründung einer Flagge der deutschen Marine aus: schwarz-weiß-rot, § 55
- beteiligte sich an der Diskussion zum Abschnitt IX (Marine und Schiffahrt) der VERFASSUNG des Norddeutschen Bundes und nannte seine Kompetenz diejenige eines Mannes, der als Reeder eine Flotte besäße, die genau so groß wie die der Königlich Preußischen Marine sei:

  • eine schwache Marine ist jene, die andere Mächte bloß reizt, aber selbst nichts leisten kann;
  • eine schwache Marine ist eine, die die Kosten für die Handelsschiffahrt in die Höhe treibt;
  • eine schwache Marine ist diejenige, die Liegekosten und Steuerbelastungen schafft, dagegen aber keinen Nutzen für die WIRTSCHAFT erbringt

Konsequenz: eine starke Marine schaffen, die sowohl die Handelsmarine schützen kann, aber auch geeignet ist, neue Posten zu erobern und zu sichern

meier.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:17 von 127.0.0.1