Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


merowinger

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
merowinger [2015/10/22 09:52] Robert-Christian Knorrmerowinger [2023/01/23 18:10] (aktuell) – [Das System der Merowinger] Robert-Christian Knorr
Zeile 4: Zeile 4:
 ===== Das System der Merowinger ===== ===== Das System der Merowinger =====
 Der Begriff [[Adel]] bezeichnet im frühen [[Mittelalter]] eine Minderheit - im [[Reich]] ca. 2% der Bevölkerung, in Ungarn ca. 5% -, die gekennzeichnet ist durch erbliche Vorrechte. Den Adel charakterisiert nicht in erster Linie sein [[Reichtum]], sondern bestimmte Herrschaftsrechte über Menschen. In der [[Gemeinschaft]] stellt der Adel die öffentliche [[Gewalt]] dar und vertritt sie. Er besitzt aber kein Herrschafts- und Verwaltungsmonopol, sondern war vielmehr in die [[Verwaltung]] der [[Herrschaft]] eingeordnet, mußte ebenso dienen wie herrschen. Selbst der [[König]] hatte viele [[Pflicht#Pflichten]], die seine persönliche [[Freiheit]] beziehungsweise Selbstbemächtigung einschränkten. \\ Der Begriff [[Adel]] bezeichnet im frühen [[Mittelalter]] eine Minderheit - im [[Reich]] ca. 2% der Bevölkerung, in Ungarn ca. 5% -, die gekennzeichnet ist durch erbliche Vorrechte. Den Adel charakterisiert nicht in erster Linie sein [[Reichtum]], sondern bestimmte Herrschaftsrechte über Menschen. In der [[Gemeinschaft]] stellt der Adel die öffentliche [[Gewalt]] dar und vertritt sie. Er besitzt aber kein Herrschafts- und Verwaltungsmonopol, sondern war vielmehr in die [[Verwaltung]] der [[Herrschaft]] eingeordnet, mußte ebenso dienen wie herrschen. Selbst der [[König]] hatte viele [[Pflicht#Pflichten]], die seine persönliche [[Freiheit]] beziehungsweise Selbstbemächtigung einschränkten. \\
-Während in der früheren [[Forschung]] Adel immer mit ständischer Abgrenzung und rechtlicher Anerkennung verbunden war, sind die neueren Definitionen des Adelsbegriffes nicht mehr so starr. Eher wird hier bei der [[Begriff]]sbestimmung der gehobenen [[Funktion]] einer Bevölkerungsschicht in [[Politik]] und [[Verfassung]] Rechnung getragen. Aber schauen wir auf die frühen Formen, in den sich Adel präfigurierte, schließlich figurierte und zur Spitze der Stammesverbände aufrückte. \\+Während in der früheren [[Forschung]] Adel immer mit ständischer Abgrenzung und rechtlicher Anerkennung verbunden war, sind die neueren Definitionen des Adelsbegriffes nicht mehr so starr. Eher wird hier bei der Begriffsbestimmung der gehobenen [[Funktion]] einer Bevölkerungsschicht in [[Politik]] und [[Verfassung]] Rechnung getragen. Aber schauen wir auf die frühen Formen, in den sich Adel präfigurierte, schließlich figurierte und zur Spitze der Stammesverbände aufrückte. \\
 Bis heute herrscht [[Unklarheit]] darüber, ob man in bezug auf die Herrscherschicht im Merowingerreich von Adel [[sprechen]] kann. Guilhermoz 1902 und Marc Bloch 1939 setzten die Entstehung des Adels erst für das 9. bis 11.Jahrhundert an, also unter der Herrschaft der [[Karolinger]], sogar die der [[Ottonen]]. Sie begründeten dies damit, daß erst in dieser [[Zeit]] Adelsproben und Adelsbriefe auftauchten, die den Adel als selbständige soziale [[Gruppe]] gegenüber dem [[Volk]] rechtlich heraushoben und dem König rechtlich näherbrachten. Die Dominanz des Adels in der staatlichen und kirchlichen [[Sphäre]] wurde später allerdings schon für das 8.Jahrhundert von Tellenbach, Duby, Genicot und Violante nachgewiesen. Rudolf Sprandel schrieb in einer Abhandlung von 1957 über einen frühfränkischen Adel im 6.Jahrhundert: //„Einzelne Große zogen beziehungslos im Reich herum. Eine Gemeinsamkeit dieses Adels, die der des römischen vergleichbar gewesen wäre, gab es nicht.“// Dagegen hält Reinhard Wenskus die [[Existenz]] eines frühen merowingischen Adels auch im 6.Jahrhundert schon für [[möglich]], wenn ein Adliger //„nicht Angehöriger eines rechtlich abgeschlossenen Standes, sondern Angehöriger einer mit bestimmten Eigenschaften versehenen Sippe“//  war. \\ Bis heute herrscht [[Unklarheit]] darüber, ob man in bezug auf die Herrscherschicht im Merowingerreich von Adel [[sprechen]] kann. Guilhermoz 1902 und Marc Bloch 1939 setzten die Entstehung des Adels erst für das 9. bis 11.Jahrhundert an, also unter der Herrschaft der [[Karolinger]], sogar die der [[Ottonen]]. Sie begründeten dies damit, daß erst in dieser [[Zeit]] Adelsproben und Adelsbriefe auftauchten, die den Adel als selbständige soziale [[Gruppe]] gegenüber dem [[Volk]] rechtlich heraushoben und dem König rechtlich näherbrachten. Die Dominanz des Adels in der staatlichen und kirchlichen [[Sphäre]] wurde später allerdings schon für das 8.Jahrhundert von Tellenbach, Duby, Genicot und Violante nachgewiesen. Rudolf Sprandel schrieb in einer Abhandlung von 1957 über einen frühfränkischen Adel im 6.Jahrhundert: //„Einzelne Große zogen beziehungslos im Reich herum. Eine Gemeinsamkeit dieses Adels, die der des römischen vergleichbar gewesen wäre, gab es nicht.“// Dagegen hält Reinhard Wenskus die [[Existenz]] eines frühen merowingischen Adels auch im 6.Jahrhundert schon für [[möglich]], wenn ein Adliger //„nicht Angehöriger eines rechtlich abgeschlossenen Standes, sondern Angehöriger einer mit bestimmten Eigenschaften versehenen Sippe“//  war. \\
 Die wichtigste Frage zur Begriffsbestimmung ist die der Abgrenzung, und zwar der Abgrenzung nach oben und unten: Was unterschied Adel vom Volk, was vom König? Gehört der Adel zum Volk oder zum König, ist Adel eine Auszeichnung eines besonderen Volksangehörigen durch den König, ist der König vielleicht gar selbst nur die Hypertrophie eines besonders begabten Volksgenossen? \\ Die wichtigste Frage zur Begriffsbestimmung ist die der Abgrenzung, und zwar der Abgrenzung nach oben und unten: Was unterschied Adel vom Volk, was vom König? Gehört der Adel zum Volk oder zum König, ist Adel eine Auszeichnung eines besonderen Volksangehörigen durch den König, ist der König vielleicht gar selbst nur die Hypertrophie eines besonders begabten Volksgenossen? \\
Zeile 13: Zeile 13:
 Die lyrischen und biographischen Schriften des Venantius Fortunatus stellen eine weitere [[Quelle]] dar. Venantius Fortunatus, dessen [[Leben]] von spätestens 540 bis etwa 600 währte, war Bischof von Poitiers. Die vorkommenden geschichtlichen Angaben vervollständigen das Bild der „Fränkischen Geschichte“ Gregors von Tours, und viele namentliche Erwähnungen von Orten und Personen sind für die Namenforschung von großem Nutzen. Und schließlich finden wir als archäologische Quellen die fränkischen Gräber des 5. bis 7. Jahrhundert, aus deren Ausstattung wir auf soziale Zusammenhänge schließen. Es wurden Gräber mit unterschiedlich reichen Beigaben ausgegraben, die hauptsächlich Waffen und Schmuck sowie luxuriöse Ausführungen von Alltagsdingen enthielten. \\ Die lyrischen und biographischen Schriften des Venantius Fortunatus stellen eine weitere [[Quelle]] dar. Venantius Fortunatus, dessen [[Leben]] von spätestens 540 bis etwa 600 währte, war Bischof von Poitiers. Die vorkommenden geschichtlichen Angaben vervollständigen das Bild der „Fränkischen Geschichte“ Gregors von Tours, und viele namentliche Erwähnungen von Orten und Personen sind für die Namenforschung von großem Nutzen. Und schließlich finden wir als archäologische Quellen die fränkischen Gräber des 5. bis 7. Jahrhundert, aus deren Ausstattung wir auf soziale Zusammenhänge schließen. Es wurden Gräber mit unterschiedlich reichen Beigaben ausgegraben, die hauptsächlich Waffen und Schmuck sowie luxuriöse Ausführungen von Alltagsdingen enthielten. \\
    
-In der Gesellschaftsordnung der [[Germanen]] besaß das patriarchalische Sippenoberhaupt die [[Munt]], die [[Gewalt]] über Leben und [[Tod]], über seine [[Frau]] - mußte nicht sein [[Weib]] sein, sondern konnte auch der den [[Hof]] verwaltende Bruder sein, wenn der Herr im Kriege war -, die Kinder und alle anderen Hausangehörigen. Das als //mundiburdium// bezeichnete Recht des Vaters schloß Züchtigung, Aussetzung, Tötung, Verheiratung, Gerichtsvertretung und Vermögensverwaltung ein. Jedoch sollte diesem Recht im allgemeinen eine Schutzgewalt gegenüberstehen, die materielle [[Versorgung]] und bestmögliche Verteidigung der Rechte des unter Schutzgewalt Stehenden garantierte. Auf das germanische //mundiburdium// nahm das römische Patronat Einfluß, so daß es mit diesem verschmolz. Als andere Instanz der Rechtssprechung in den Dörfern existierte der [[Thing]], der Richtkreis der Hausoberhäupter, der Freien. Urteile und Beschlüsse konnten in diesem zumeist unter einer Eiche versammelten Männer nur einstimmig gefaßt werden. Erst durch einen vom König beauftragten //comes//, [[Graf]], [[Königsbote]], konnte in diese Verhältnisse eingegriffen werden.\\+In der Gesellschaftsordnung der [[Germanen]] besaß das patriarchalische Sippenoberhaupt die [[Munt]], die [[Gewalt]] über Leben und [[Tod]], über seine [[Frau]] - mußte nicht sein [[Weib]] sein, sondern konnte auch der den [[Hof]] verwaltende Bruder sein, wenn der Herr im Kriege war -, die [[KInd|Kinder]] und alle anderen Hausangehörigen. Das als //mundiburdium// bezeichnete Recht des Vaters schloß Züchtigung, Aussetzung, Tötung, Verheiratung, Gerichtsvertretung und Vermögensverwaltung ein. Jedoch sollte diesem Recht im allgemeinen eine Schutzgewalt gegenüberstehen, die materielle [[Versorgung]] und bestmögliche Verteidigung der Rechte des unter Schutzgewalt Stehenden garantierte. Auf das germanische //mundiburdium// nahm das römische Patronat Einfluß, so daß es mit diesem verschmolz. Als andere Instanz der Rechtssprechung in den Dörfern existierte der [[Thing]], der Richtkreis der Hausoberhäupter, der Freien. Urteile und Beschlüsse konnten in diesem zumeist unter einer Eiche versammelten Männer nur einstimmig gefaßt werden. Erst durch einen vom König beauftragten //comes//, [[Graf]], [[Königsbote]], konnte in diese Verhältnisse eingegriffen werden.\\
 Die Größe der Hausgemeinschaft war vom Reichtum ihres Oberhauptes abhängig, der ja für die Versorgung der Hofmitglieder verantwortlich war. Der Reichtum bestimmte auch, wieviele Frauen erworben und erhalten werden konnten. Polygamie war im 6.Jahrhundert bei den Franken, die es sich leisten konnten, üblich. Der Wert von gebärfähigen Frauen - 12-40 Jahre -, gemessen in Wergeld, überstieg den Wert von Männern und anderen Frauen um das dreifache. Maximal fünfzig kognatisch verwandte Haushalte bildeten eine Sippe. Wie sich die Zugehörigkeit zu einer Sippe definierte, kann heute nicht genau gesagt werden, die Blutszugehörigkeit dürfte es nicht allein gewesen sein. Das [[Fehde]]-Recht war da schon stärker bildend, doch wechselten hier sicherlich oft die Zugehörigkeiten, so daß auch immer eine Blutauffrischung der [[Sippe]]n bei dennoch einem Großteil Inzucht die Folge gewesen sein dürfte.\\ Die Größe der Hausgemeinschaft war vom Reichtum ihres Oberhauptes abhängig, der ja für die Versorgung der Hofmitglieder verantwortlich war. Der Reichtum bestimmte auch, wieviele Frauen erworben und erhalten werden konnten. Polygamie war im 6.Jahrhundert bei den Franken, die es sich leisten konnten, üblich. Der Wert von gebärfähigen Frauen - 12-40 Jahre -, gemessen in Wergeld, überstieg den Wert von Männern und anderen Frauen um das dreifache. Maximal fünfzig kognatisch verwandte Haushalte bildeten eine Sippe. Wie sich die Zugehörigkeit zu einer Sippe definierte, kann heute nicht genau gesagt werden, die Blutszugehörigkeit dürfte es nicht allein gewesen sein. Das [[Fehde]]-Recht war da schon stärker bildend, doch wechselten hier sicherlich oft die Zugehörigkeiten, so daß auch immer eine Blutauffrischung der [[Sippe]]n bei dennoch einem Großteil Inzucht die Folge gewesen sein dürfte.\\
 Angesichts der [[Tatsache]], daß es anfänglich noch keinen starken König gab, der für ein soziales Sicherungsnetz hätte garantieren können, mußte die [[Familie]] beziehungsweise die Dorfgemeinde diese Funktion erfüllen. Auch die Versorgung mit notwendigen wirtschaftlichen Gütern wurde im Rahmen sozialer Beziehungen gesichert. Die Geldwirtschaft kam im fränkischen Gebiet vor, allerding existierten daneben Raub und Geschenketausch als wichtigste Transaktionsformen, und nicht selten diente die [[Münze]] als reines Prestigeobjekt. Die Versorgung lief mehr über Diebstahl und Geschenke als über den Verkauf von Überschüssen. So wurde die [[Gefolgschaft]] mit Gütern unterstützt, zwischen Freunden und Verwandten wurden Geschenke ausgetauscht. Zuviel Reichtum, der nicht einherging mit gesamtgesellschaftlicher Anerkennung, wurde oftmals durch Raub und Plünderung umverteilt. Die Mächtigen verschlossen darüber die Augen, es war ihnen nur recht. Produkte wurden hauptsächlich nur dann gekauft, wenn sie nicht überall vorkamen, aber stark nachgefragt wurden, so wie es der Fall bei Salz, Öl, Fisch, [[Wein]] und teilweise Getreide war. Die Gemeinschaft war das Erste; sie wurde als ein Netz sozialer Bindungen begriffen und wurde innerhalb einer Gemeinschaft immer wieder aufrechterhalten mit Mitteln wie Frauentausch oder Festen. \\ Angesichts der [[Tatsache]], daß es anfänglich noch keinen starken König gab, der für ein soziales Sicherungsnetz hätte garantieren können, mußte die [[Familie]] beziehungsweise die Dorfgemeinde diese Funktion erfüllen. Auch die Versorgung mit notwendigen wirtschaftlichen Gütern wurde im Rahmen sozialer Beziehungen gesichert. Die Geldwirtschaft kam im fränkischen Gebiet vor, allerding existierten daneben Raub und Geschenketausch als wichtigste Transaktionsformen, und nicht selten diente die [[Münze]] als reines Prestigeobjekt. Die Versorgung lief mehr über Diebstahl und Geschenke als über den Verkauf von Überschüssen. So wurde die [[Gefolgschaft]] mit Gütern unterstützt, zwischen Freunden und Verwandten wurden Geschenke ausgetauscht. Zuviel Reichtum, der nicht einherging mit gesamtgesellschaftlicher Anerkennung, wurde oftmals durch Raub und Plünderung umverteilt. Die Mächtigen verschlossen darüber die Augen, es war ihnen nur recht. Produkte wurden hauptsächlich nur dann gekauft, wenn sie nicht überall vorkamen, aber stark nachgefragt wurden, so wie es der Fall bei Salz, Öl, Fisch, [[Wein]] und teilweise Getreide war. Die Gemeinschaft war das Erste; sie wurde als ein Netz sozialer Bindungen begriffen und wurde innerhalb einer Gemeinschaft immer wieder aufrechterhalten mit Mitteln wie Frauentausch oder Festen. \\
Zeile 24: Zeile 24:
 Südlich der Loire hatte sich die [[Grundherrschaft]] gehalten. [[Grund]] und Boden besaßen Warencharakter, was zur Mobilität dieses Produktionsmittels führte. [[Land]] konnte sich so in den Händen weniger konzentrieren. Seit dem 6.Jahrhundert finden sich Urkunden zu Transaktionen mit Land. Der Grundbesitz wurde hier meist durch unbehauste Sklaven und Kolonen bearbeitet. Der Herr saß in der //villa// und koordinierte die Arbeiten, selbst darin ließ er zumeist die Frau beziehungsweise seinen unverheirateten jüngeren Bruder - trug ebenfalls den Titel //frouwe// - entscheiden.\\ Südlich der Loire hatte sich die [[Grundherrschaft]] gehalten. [[Grund]] und Boden besaßen Warencharakter, was zur Mobilität dieses Produktionsmittels führte. [[Land]] konnte sich so in den Händen weniger konzentrieren. Seit dem 6.Jahrhundert finden sich Urkunden zu Transaktionen mit Land. Der Grundbesitz wurde hier meist durch unbehauste Sklaven und Kolonen bearbeitet. Der Herr saß in der //villa// und koordinierte die Arbeiten, selbst darin ließ er zumeist die Frau beziehungsweise seinen unverheirateten jüngeren Bruder - trug ebenfalls den Titel //frouwe// - entscheiden.\\
 Die [[Römer]] galten den Franken insofern nicht als gleichrangige Vollfreie, als sie häufiger in irgendwelchen persönlichen Abhängigkeiten standen oder [[Steuern]] zahlen mußten, was ebenfalls als [[Unfreiheit]] gewertet wurde. Die rechtlichen Unterschiede zwischen Römern und Franken wurden aber im Laufe der Zeit immer mehr aufgehoben durch Eheschließungen zwischen den Bevölkerungsgruppen.  \\ Die [[Römer]] galten den Franken insofern nicht als gleichrangige Vollfreie, als sie häufiger in irgendwelchen persönlichen Abhängigkeiten standen oder [[Steuern]] zahlen mußten, was ebenfalls als [[Unfreiheit]] gewertet wurde. Die rechtlichen Unterschiede zwischen Römern und Franken wurden aber im Laufe der Zeit immer mehr aufgehoben durch Eheschließungen zwischen den Bevölkerungsgruppen.  \\
-Im romanisierten Teil des fränkischen Reiches existierte eine Oberschicht, auf die der Begriff [[Aristokratie]] in seiner vollen [[Bedeutung]] zutrifft. Dieser Adel basierte auf der Herkunft, Reichtum, und der Vererbung einer besonderen Rechtsstellung. Man sprach von den //viri inlustri//. Der gallo-römische Senatorenadel hatte sich rechtliche und ständische Privilegien erhalten. Besonders in ihren Händen häufte sich der Grundbesitz. Auch verfügten sie über einen erheblichen Anhang an Klienten und vererbten die Bischofsämter in der Familie. Bis ins 7.Jahrhundert kamen Bischöfe, Grafen und andere Amtsinhaber südlich der Loire zum großen Teil aus dem Senatorenadel. Auch die Steuererhebung, Polizeiaufgaben und Rechtsprechung wurden zum größten Teil von der gallo-römischen Aristokratie ausgeführt. Von einer zentralen Verwaltung durch den fränkischen König kann keine [[Rede]] sein. Allerdings konnte er auf die Unterstützung der gallo-römischen [[Elite]] bauen, solange er nicht zu direkt in ihre Angelegenheiten eingriff. Bei der Entscheidung der Teilgebiete, die [[Chlodwig]] seinen Söhnen als [[Erbe]] zukommen ließ, hatte die gallo-römische Aristokratie beispielsweise wohl ein entscheidendes Wort mitzureden. Ihnen ging es darum, ihren Einflußbereich, besonders um die Städte, zu sichern. \\+Im romanisierten Teil des fränkischen Reiches existierte eine Oberschicht, auf die der Begriff [[Aristokratie]] in seiner vollen [[Bedeutung]] zutrifft. Dieser Adel basierte auf der Herkunft, Reichtum, und der Vererbung einer besonderen Rechtsstellung. Man sprach von den //viri inlustri//. Der gallo-römische Senatorenadel hatte sich rechtliche und ständische Privilegien erhalten. Besonders in ihren Händen häufte sich der Grundbesitz. Auch verfügten sie über einen erheblichen Anhang an Klienten und vererbten die Bischofsämter in der Familie. Bis ins 7.Jahrhundert kamen Bischöfe, Grafen und andere [[Amtsinhaber]] südlich der Loire zum großen Teil aus dem Senatorenadel. Auch die Steuererhebung, Polizeiaufgaben und Rechtsprechung wurden zum größten Teil von der gallo-römischen Aristokratie ausgeführt. Von einer zentralen Verwaltung durch den fränkischen König kann keine [[Rede]] sein. Allerdings konnte er auf die Unterstützung der gallo-römischen [[Elite]] bauen, solange er nicht zu direkt in ihre Angelegenheiten eingriff. Bei der Entscheidung der Teilgebiete, die [[Chlodwig]] seinen Söhnen als [[Erbe]] zukommen ließ, hatte die gallo-römische Aristokratie beispielsweise wohl ein entscheidendes Wort mitzureden. Ihnen ging es darum, ihren Einflußbereich, besonders um die Städte, zu sichern. \\
 Nicht selten verschmolzen fränkische Familien mit den Senatorenfamilien. Aus der spätrömischen [[Tradition]] übernahmen sie die Erblichkeit der Rangklasse hoher Amtsträger. In dieser Hinsicht ist der Einfluß der gallo-römischen Traditionen auf den fränkischen Adel evident. Materielle und rechtliche Sonderpositionen wurden von fränkischen Familien direkt übernommen. \\ Nicht selten verschmolzen fränkische Familien mit den Senatorenfamilien. Aus der spätrömischen [[Tradition]] übernahmen sie die Erblichkeit der Rangklasse hoher Amtsträger. In dieser Hinsicht ist der Einfluß der gallo-römischen Traditionen auf den fränkischen Adel evident. Materielle und rechtliche Sonderpositionen wurden von fränkischen Familien direkt übernommen. \\
  
Zeile 35: Zeile 35:
 Wie bereits erwähnt, befand sich die auf Großfamilien basierende Gesellschaftsordnung in Auflösung und neue Strukturen entstanden, die einzelne neu einbanden und ihnen die Möglichkeit boten, Bedürfnisse besser zu befriedigen. Wer kam in einer solchen Gesellschaft, in der Abhängigkeit als unedel galt, als „Hochwohlgeboren“ in Frage, wenn nicht die Angehörigen reicher Familien?\\ Wie bereits erwähnt, befand sich die auf Großfamilien basierende Gesellschaftsordnung in Auflösung und neue Strukturen entstanden, die einzelne neu einbanden und ihnen die Möglichkeit boten, Bedürfnisse besser zu befriedigen. Wer kam in einer solchen Gesellschaft, in der Abhängigkeit als unedel galt, als „Hochwohlgeboren“ in Frage, wenn nicht die Angehörigen reicher Familien?\\
 Die Krieger des fränkischen Heeres erhielten keinen Sold, wurden aber an der Beute beteiligt. Dazu kamen Lösegelder von Gefangenen, gefangene Sklaven und [[Güter]] aus Plünderungen des Gebietes, durch das man zum eigentlichen Kampfort zog. Hier nun ergab sich die Möglichkeit auch für Menschen, die keinen großen Hausstand hatten, Reichtum zu erwerben und damit Einfluß auf andere Menschen auszuüben. Insofern ermöglichte der gesellschaftliche [[Wandel]] auch unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer starken Stammfamilie den Aufstieg in die Oberschicht. \\ Die Krieger des fränkischen Heeres erhielten keinen Sold, wurden aber an der Beute beteiligt. Dazu kamen Lösegelder von Gefangenen, gefangene Sklaven und [[Güter]] aus Plünderungen des Gebietes, durch das man zum eigentlichen Kampfort zog. Hier nun ergab sich die Möglichkeit auch für Menschen, die keinen großen Hausstand hatten, Reichtum zu erwerben und damit Einfluß auf andere Menschen auszuüben. Insofern ermöglichte der gesellschaftliche [[Wandel]] auch unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer starken Stammfamilie den Aufstieg in die Oberschicht. \\
-Zu bedenken bleibt aber, daß, war ersteinmal der nötige Besitz vorhanden, das Leben dieser „Neureichen“ in fast den gleichen Bahnen ablief, wie das der alten Oberschicht. Land wurde erworben und die Nachkommen des im Krieg reich Gewordenen bauten auch auf dem Grundbesitz auf. Auf den genannten Grundlagen konnte sich der Adel auch als rechtlich herausgehobene Gruppe entwickeln. Die Durchsetzung von Recht hing damals in erster Linie von der Fähigkeit zur Mobilisierung von Leuten und Ressourcen ab. Da sich die Verfügungsgewalt über menschliche und andere Ressourcen immer mehr in den Händen einer kleineren Oberschicht konzentrierte und somit dem Großteil des Volkes entzogen wurde, war es dieser Oberschicht auch möglich, die Rechtsfindung und -ausübung in eigener Regie zu nehmen. Die nichtadlige Bevölkerung verlor mit der Zeit an politischer Bedeutung zugunsten des Adels. Ursprünglich konnten sich alle freien Krieger am Thing beteiligen, der höchsten Stammesinstanz. \\+Zu bedenken bleibt aber, daß, war ersteinmal der nötige Besitz vorhanden, das Leben dieser „Neureichen“ in fast den gleichen Bahnen ablief, wie das der alten Oberschicht. Land wurde erworben und die Nachkommen des im Krieg reich Gewordenen bauten auch auf dem Grundbesitz auf. Auf den genannten Grundlagen konnte sich der Adel auch als rechtlich herausgehobene Gruppe entwickeln. Die Durchsetzung von Recht hing damals in erster Linie von der Fähigkeit zur Mobilisierung von Leuten und Ressourcen ab. Da sich die Verfügungsgewalt über menschliche und andere Ressourcen immer mehr in den Händen einer kleineren Oberschicht konzentrierte und somit dem Großteil des Volkes entzogen wurde, war es dieser Oberschicht auch möglich, die Rechtsfindung und -ausübung ohne königliche Hilfe wahrzunehmen. Die nichtadlige Bevölkerung verlor mit der Zeit an politischer Bedeutung zugunsten des Adels. Ursprünglich konnten sich alle freien Krieger am Thing beteiligen, der höchsten Stammesinstanz. \\
 Unter den Söhnen Chlodwigs wurde die Beteiligung aller waffentragenden Freien an öffentlichen Angelegenheiten durch Organisationsformen zurückgedrängt, die großes, durch fremde Arbeitskraft genutztes Grundeigentum zur [[Voraussetzung]] hatten. Im Zentralgebiet der merowingischen Königsherrschaft kam die Heeresversammlung außer Gebrauch, dafür fielen die Funktionen der Beratung und Beschlußfassung in Reichsangelegenheiten an die fränkisch-gallo-römische Oberschicht. Beim //Thunginus//, der in der //Lex Salica// auftaucht, nimmt man z.B. an, daß es sich um einen aus dem Volksrecht kommenden [[Richter]] handelte, der dann durch königliche Beamte ersetzt wurde. Unter [[Chlothar]] II. wurden Hoftage und Reichsversammlungen üblich, die ein starkes Machtorgan darstellten.\\ Unter den Söhnen Chlodwigs wurde die Beteiligung aller waffentragenden Freien an öffentlichen Angelegenheiten durch Organisationsformen zurückgedrängt, die großes, durch fremde Arbeitskraft genutztes Grundeigentum zur [[Voraussetzung]] hatten. Im Zentralgebiet der merowingischen Königsherrschaft kam die Heeresversammlung außer Gebrauch, dafür fielen die Funktionen der Beratung und Beschlußfassung in Reichsangelegenheiten an die fränkisch-gallo-römische Oberschicht. Beim //Thunginus//, der in der //Lex Salica// auftaucht, nimmt man z.B. an, daß es sich um einen aus dem Volksrecht kommenden [[Richter]] handelte, der dann durch königliche Beamte ersetzt wurde. Unter [[Chlothar]] II. wurden Hoftage und Reichsversammlungen üblich, die ein starkes Machtorgan darstellten.\\
 Wenn in den schriftlichen Quellen schon kein rechtlich unabhängiger fränkischer Adel nachgewiesen werden kann, dann doch zumindest eine durch Status, Reichtum und politischen Einfluß hervorstechende Schicht im 5. und 6. Jahrhundert. Es waren dies Besitzer großer Ländereien, die bei der Ansiedlung dem Rang folgend, secundum dignationem, verteilt worden waren. Dieser Rang hatte nichts mit dem Königsdienst zu tun, der Boden wurde als völlig freies Allod vergeben. Das Eindringen der Franken ins Römische Reich hatte nicht als Volkskrieg aller Franken stattgefunden, sondern als Landnahme einzelner Gefolgschaftshaufen.  Wenn in den schriftlichen Quellen schon kein rechtlich unabhängiger fränkischer Adel nachgewiesen werden kann, dann doch zumindest eine durch Status, Reichtum und politischen Einfluß hervorstechende Schicht im 5. und 6. Jahrhundert. Es waren dies Besitzer großer Ländereien, die bei der Ansiedlung dem Rang folgend, secundum dignationem, verteilt worden waren. Dieser Rang hatte nichts mit dem Königsdienst zu tun, der Boden wurde als völlig freies Allod vergeben. Das Eindringen der Franken ins Römische Reich hatte nicht als Volkskrieg aller Franken stattgefunden, sondern als Landnahme einzelner Gefolgschaftshaufen. 
Zeile 47: Zeile 47:
 Während beim frühen merowingischen Adel die Frage nach der Herkunft steht, ist für das Königshaus die Erblichkeit eindeutig vorhanden. Das Königtum dürfte mehrere Wurzeln gehabt haben, deren eine in der Stellung des thiudans zu suchen ist. Dieser war ein hauptsächlich religiöses Stammesoberhaupt, das aufgrund seiner Abstammung gewählt wurde. Seine guten Beziehungen zum [[Gott]] Tiwaz sollten die soziale [[Ordnung]] sichern, [[Frieden]] und [[Fruchtbarkeit]] gewähren. Mit der Völkerwanderung verloren jedoch Fruchtbarkeitsgötter wie Tiwaz an Bedeutung, während Kriegsgötter wie [[Wotan]] und [[Odin]] zunehmend wichtiger wurden. Die Militarisierung der Stämme wurde gefördert, was auch dazu führte, daß Heerführer aufsteigen konnten, deren Abstammung nicht von entscheidender Bedeutung war. Solche Heerkönige führten die Bezeichnung kuning, von der sich das Wort König ableitete. Es wäre jetzt aber zu leicht zu glauben, daß der König nur ein Heerführer, ein [[Herzog]] gewesen. Zur militärischen Begabung mußten auch andere Eigenschaften kommen beziehungsweise entwickelt werden, die den kuning erst machten: Freigebigkeit, Heil, Ausstrahlung, soziale [[Verantwortung]]. Erst wenn diese Eigenschaften in einem kuning verbunden waren, wurde er als König anerkannt. \\ Während beim frühen merowingischen Adel die Frage nach der Herkunft steht, ist für das Königshaus die Erblichkeit eindeutig vorhanden. Das Königtum dürfte mehrere Wurzeln gehabt haben, deren eine in der Stellung des thiudans zu suchen ist. Dieser war ein hauptsächlich religiöses Stammesoberhaupt, das aufgrund seiner Abstammung gewählt wurde. Seine guten Beziehungen zum [[Gott]] Tiwaz sollten die soziale [[Ordnung]] sichern, [[Frieden]] und [[Fruchtbarkeit]] gewähren. Mit der Völkerwanderung verloren jedoch Fruchtbarkeitsgötter wie Tiwaz an Bedeutung, während Kriegsgötter wie [[Wotan]] und [[Odin]] zunehmend wichtiger wurden. Die Militarisierung der Stämme wurde gefördert, was auch dazu führte, daß Heerführer aufsteigen konnten, deren Abstammung nicht von entscheidender Bedeutung war. Solche Heerkönige führten die Bezeichnung kuning, von der sich das Wort König ableitete. Es wäre jetzt aber zu leicht zu glauben, daß der König nur ein Heerführer, ein [[Herzog]] gewesen. Zur militärischen Begabung mußten auch andere Eigenschaften kommen beziehungsweise entwickelt werden, die den kuning erst machten: Freigebigkeit, Heil, Ausstrahlung, soziale [[Verantwortung]]. Erst wenn diese Eigenschaften in einem kuning verbunden waren, wurde er als König anerkannt. \\
 Hieraus wird deutlich, daß für die Ausübung von Rechten über Menschen in dieser Zeit die verwandtschaftliche Abstammung allein nicht ausreichte, daß aber außerverwandtschaftliche Faktoren wie besonderer Reichtum und spezifische Leistungen auch nicht allein ausschlaggebend für das Phänomen Adel waren. Eher ist eine Kombination von beidem als notwendige Voraussetzung anzunehmen. Der König als Führer einer Gefolgschaft mußte nicht unbedingt größeren Einfluß haben als ein anderer erfolgreicher Gefolgschaftsführer. Unter diesen gab es durchaus Adlige, die dem König auf dem Gebiet der Macht über Land und Leute überlegen waren. Aus ihnen konnten dem König durchaus gefährliche Konkurrenten erwachsen. Bevorteilt war der König darin, daß er die Voraussetzungen erfüllte, um römische und germanische Traditionen zu einem relativ einheitlichen Herrschaftsinstrument zusammenzufügen. \\ Hieraus wird deutlich, daß für die Ausübung von Rechten über Menschen in dieser Zeit die verwandtschaftliche Abstammung allein nicht ausreichte, daß aber außerverwandtschaftliche Faktoren wie besonderer Reichtum und spezifische Leistungen auch nicht allein ausschlaggebend für das Phänomen Adel waren. Eher ist eine Kombination von beidem als notwendige Voraussetzung anzunehmen. Der König als Führer einer Gefolgschaft mußte nicht unbedingt größeren Einfluß haben als ein anderer erfolgreicher Gefolgschaftsführer. Unter diesen gab es durchaus Adlige, die dem König auf dem Gebiet der Macht über Land und Leute überlegen waren. Aus ihnen konnten dem König durchaus gefährliche Konkurrenten erwachsen. Bevorteilt war der König darin, daß er die Voraussetzungen erfüllte, um römische und germanische Traditionen zu einem relativ einheitlichen Herrschaftsinstrument zusammenzufügen. \\
-[[Childerich]], der seit 463 Führer der Franken war, hatte als letzter fränkischer Heerführer in römischem Militärdienst gestanden. In seinem Grab fanden sich Beigaben byzantischen, hunnischen, germanischen und gallo-römischen Ursprungs. Chlodwig wurde nicht nur von seinen Franken als Anführer geachtet, sondern auch von der gallo-römischen Oberschicht als legitimer Verwalter der ehemals römischen „Belgica Secunda“ gesehen. Die Unabhängigkeit des gallo-römischen Adels von den fränkischen Traditionen und dem fränkischen König manifestiert sich u.a. darin, daß jener bis 774 noch zusätzlich zum Königstitel den Titel eines vir inluster trug. Die Herrschaft über die Franken und die über die Romanen waren also zwei unterschiedliche [[Ding]]e, die jeweils andere Voraussetzungen erforderten. Zwar wissen wir, daß auch der fränkische Adel sich Machtmittel und Legitimation der Senatorenfamilien zunutze machte, aber längst nicht in dem Ausmaße wie die Merowinger.\\+Childerich, der seit 463 Führer der Franken war, hatte als letzter fränkischer Heerführer in römischem Militärdienst gestanden. In seinem Grab fanden sich Beigaben byzantischen, hunnischen, germanischen und gallo-römischen Ursprungs. Chlodwig wurde nicht nur von seinen Franken als Anführer geachtet, sondern auch von der gallo-römischen Oberschicht als legitimer Verwalter der ehemals römischen „Belgica Secunda“ gesehen. Die [[Unabhängigkeit]] des gallo-römischen Adels von den fränkischen Traditionen und dem fränkischen König manifestiert sich u.a. darin, daß jener bis 774 noch zusätzlich zum Königstitel den Titel eines vir inluster trug. Die Herrschaft über die Franken und die über die Romanen waren also zwei unterschiedliche [[Ding]]e, die jeweils andere Voraussetzungen erforderten. Zwar wissen wir, daß auch der fränkische Adel sich Machtmittel und Legitimation der Senatorenfamilien zunutze machte, aber längst nicht in dem Ausmaße wie die Merowinger.\\
 Betrachten wir nun den Besitz und die Einnahmen des Königs. Den grundlegenden materiellen Stützpfeiler der Merowingerkönige bildeten die Ländereien Nordgalliens. Die königliche Domäne, die die Haupteinnahmen des Königs lieferte, bestand zum Teil aus einzelnen Bauernstellen, den Mansen, die gegen feste Abgaben genutzt werden konnten. Der andere Teil wurde direkt für den König von Sklaven bewirtschaftet und zusätzlich von Mansenbauern, die regelmäßig diverse Dienste auf dem Herrenland zu leisten hatten, nach Art der Gutsorganisation.\\ Betrachten wir nun den Besitz und die Einnahmen des Königs. Den grundlegenden materiellen Stützpfeiler der Merowingerkönige bildeten die Ländereien Nordgalliens. Die königliche Domäne, die die Haupteinnahmen des Königs lieferte, bestand zum Teil aus einzelnen Bauernstellen, den Mansen, die gegen feste Abgaben genutzt werden konnten. Der andere Teil wurde direkt für den König von Sklaven bewirtschaftet und zusätzlich von Mansenbauern, die regelmäßig diverse Dienste auf dem Herrenland zu leisten hatten, nach Art der Gutsorganisation.\\
-Nordgallien war als Eigentum der [[Kaiser]] auf die Merowinger als deren Nachfolger übergegangen. Auch hier übersteigt der königliche Besitz den von gewöhnlichen fränkischen Adligen um einiges. Wieder ist es der Zugriff auf römische Überbleibsel, der den König in eine herausragende Position bringt. Auf die Verteilung der im Krieg erworbenen Beute hatte der König nur geringen Einfluß, weil in der Heeresversammlung per Los darüber entschieden wurde. Des weiteren spielte der noch aus römischer Zeit funktionierende Fernhandel mit Luxusgütern, den Syrer, Griechen und Juden aufrechterhielten, eine Rolle. Hieraus fielen dem König Zölle und Gebühren zu. Erst als im 7./8.Jahrhundert die Expansion der Franken schwächer wurde und die Beute abnahm, ging auch der Fernhandel zurück und damit die Einkünfte des Königs. Als weitere Einnahmen standen dem König Geschenke zu, bei deren Gabe man allerdings, wie typisch bei frühen Gesellschaften, nicht unbedingt von Freiwilligkeit reden kann. Solche Geschenke bestanden u.a. aus Naturalien und [[Wachs]].\\+Nordgallien war als Eigentum der [[Kaiser]] auf die Merowinger als deren Nachfolger übergegangen. Auch hier übersteigt der königliche Besitz den von gewöhnlichen fränkischen Adligen um einiges. Wieder ist es der Zugriff auf römische Überbleibsel, der den König in eine herausragende Position bringt. Auf die Verteilung der im Krieg erworbenen Beute hatte der König nur geringen Einfluß, weil in der Heeresversammlung per Los darüber entschieden wurde. Des weiteren spielte der noch aus römischer Zeit funktionierende Fernhandel mit Luxusgütern, den Syrer, [[Griechen]] und Juden aufrechterhielten, eine Rolle. Hieraus fielen dem König Zölle und Gebühren zu. Erst als im 7./8.Jahrhundert die Expansion der Franken schwächer wurde und die Beute abnahm, ging auch der Fernhandel zurück und damit die Einkünfte des Königs. Als weitere Einnahmen standen dem König Geschenke zu, bei deren Gabe man allerdings, wie typisch bei frühen Gesellschaften, nicht unbedingt von Freiwilligkeit reden kann. Solche Geschenke bestanden u.a. aus Naturalien und [[Wachs]].\\
 Zu den königlichen Rechten gehörten zwar neben der Einforderung von Zöllen und der [[Münzprägung]] auch die Erhebung von Steuern, jedoch kam es beim Versuch, Kopf-Steuern auf bisher freie Franken auszuweiten, gelegentlich zu blutigen Ausschreitungen. Solange sich der König an die Tradition hielt, hatte er keinen [[Streit]] mit seinem Adel, wollte er jedoch Änderungen einführen, kam es nicht selten zum Aufruhr. Das wird auch verdeutlicht durch den Treueeid der Untertanen gegenüber dem König, der eine Treuepflicht des Königs miteinschloß.\\ Zu den königlichen Rechten gehörten zwar neben der Einforderung von Zöllen und der [[Münzprägung]] auch die Erhebung von Steuern, jedoch kam es beim Versuch, Kopf-Steuern auf bisher freie Franken auszuweiten, gelegentlich zu blutigen Ausschreitungen. Solange sich der König an die Tradition hielt, hatte er keinen [[Streit]] mit seinem Adel, wollte er jedoch Änderungen einführen, kam es nicht selten zum Aufruhr. Das wird auch verdeutlicht durch den Treueeid der Untertanen gegenüber dem König, der eine Treuepflicht des Königs miteinschloß.\\
 Eine wichtige Rolle spielte der königliche [[Schatz]], woraus der König die Entlohnung seiner Anhänger und Beamten finanzierte. Private und öffentliche Ausgaben waren nicht getrennt. Der König war eine öffentliche [[Person]], keine private.\\ Eine wichtige Rolle spielte der königliche [[Schatz]], woraus der König die Entlohnung seiner Anhänger und Beamten finanzierte. Private und öffentliche Ausgaben waren nicht getrennt. Der König war eine öffentliche [[Person]], keine private.\\
Zeile 73: Zeile 73:
  
  
-siehe auch im [[http://www.vonwolkenstein.de/forum/showthread.php?66-Die-Merowinger-w%C3%A4hrend-der-Auspr%C3%A4gung-des-Feudalismus|Wolkenstein-Forum]] +siehe auch im [[https://altes.vonwolkenstein.de/threads/66-Die-Merowinger-während-der-Ausprägung-des-Feudalismus|Wolkenstein-Forum]]  
  
-<html><img src = "http://vg06.met.vgwort.de/na/491a400bfbab4dc29568d6dbc18a8683" width="1" height= "1" alt=""></html> 
merowinger.1445500346.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:05 (Externe Bearbeitung)