MORALITÄT
- ein BEGRIFF, den GOTTFRIED im Tristan entwickelte:
- Begriff, der Antwort auf die Frage gibt, wie das sündenhafte LEBEN des Menschen auf der ERDE mit den Geboten der KIRCHE in Übereinstimmung zu bringen sei
- geht über Anstandunterricht hinaus, denn nach mittelalterlicher VORSTELLUNG gehen ethische Vollkommenheit (Gesinnung) und ästhetische ERSCHEINUNG (GESITTUNG und Verhalten; auch Äußeres) in einer unauflösbaren Einheit auf, sind aufeinander beziehbare Kategorien
- in der Auseinandersetzung und ONTOGENESE des Menschen bilden sie eine (oft gegensätzliche) Einheit und bewirken Versöhnlichkeit
- Einfluß des BOËTHIUS und seiner Schrift de institutiones musica auf Gottfried.
- der Zweck der Handlung ist der eigene Zweck des Menschen, wobei sich Sittlichkeit und Moralität gegenseitig bedingen → das moralische Handeln muß auf den sittlichen Endzweck abzielen, auf die Darstellung der Menschennatur durch die Verwirklichung der normalen menschlichen INDIVIDUALITÄT (Julius Fröbel)
- Beziehung aller HANDLUNG auf die Gesetzgebung
- das Verhältnis der Handlungen zur AUTONOMIE des Willens → eine souveräne Leistung des Menschen, deren EXISTENZ an sich, außerhalb unseres Willens, nicht bewiesen werden kann (KANT)
- liegt im Mehr oder Weniger der TÄTIGKEIT → Geisterseher-Frage (SCHILLER)
- ihre Grundbegriffe sind Bildung (Entwicklung von Selbständigkeit) und Ehre → Gegensatz zu Kants universalistischem Ansatz (SCHLEGEL)
- bedarf theoretischen Bewußtseins → verbindet Reflexion zu wissen, daß dir das GUTE sei, d.i. ein sittliches WISSEN
- ans DENKEN gebunden, d.h. das ICH setzt sich das Gute und will es dann auch tun (SOKRATES)
- Erfüllung von Pflichten (WOLFF)