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 - kritiserte die fehlende scharfe Trennung zwischen Zentralgewalt und den jeweiligen Landesregierungen\\ - kritiserte die fehlende scharfe Trennung zwischen Zentralgewalt und den jeweiligen Landesregierungen\\
 - die Deutschen sollten weiterhin ihre Angelegenheiten, wie ihnen das in Fleisch und [[Blut]] übergegangen ist, [[selbst]] vor Ort regeln und das nicht einer fernen Zentralregierung überlassen müssen, denn das sei ihrer [[Natur]] zuwider und könne nicht gutgehen\\ - die Deutschen sollten weiterhin ihre Angelegenheiten, wie ihnen das in Fleisch und [[Blut]] übergegangen ist, [[selbst]] vor Ort regeln und das nicht einer fernen Zentralregierung überlassen müssen, denn das sei ihrer [[Natur]] zuwider und könne nicht gutgehen\\
-- kritisierte einen Wortbruch Preußens, nämlich die Aneignung des Welfenschatzes, des persönlichen Eigentums des hannoverschen Königs, welche diese [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00171.html|gegen]] (Bismarcks Antwort gegen diese Behauptung) die [[Kapitulation von Langensalza]] hin vornahmen → der ins Exil gegangene hannoversche König Georg hatte eine Fremdenlegion aufstellen lassen, die er gegen [[Preußen]] einsetzen wollte\\+- kritisierte einen Wortbruch Preußens, nämlich die Aneignung des Welfenschatzes, des persönlichen Eigentums des hannoverschen Königs, welche diese [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00171.html|gegen]] (Bismarcks Antwort gegen diese Behauptung) die [[Kapitulation von Langensalza]] hin vornahmen → der ins Exil gegangene hannoversche König Georg hatte eine [[Fremdenlegion]] aufstellen lassen, die er gegen [[Preußen]] einsetzen wollte\\
 - forderte die Einsetzung eines Bundesgerichts\\ - forderte die Einsetzung eines Bundesgerichts\\
 - sprach sich während der Diskussion über Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) der Verfassung dafür aus, spezielle Bestimmungen [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00572.html|nicht]] in die selbe zu schreiben, sondern lediglich grundsätzliche, zu denen nicht die augenblickliche Präsenzstärke des Heeres gehöre, denn die sei augenblicklichen politischen Verhältnissen anzupassen, nicht aber per se aus einer Verfassungsbestimmung zu generieren\\ - sprach sich während der Diskussion über Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) der Verfassung dafür aus, spezielle Bestimmungen [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00572.html|nicht]] in die selbe zu schreiben, sondern lediglich grundsätzliche, zu denen nicht die augenblickliche Präsenzstärke des Heeres gehöre, denn die sei augenblicklichen politischen Verhältnissen anzupassen, nicht aber per se aus einer Verfassungsbestimmung zu generieren\\
muenchhausen.1388262247.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:07 (Externe Bearbeitung)