munt
MUNT
auch Muntgewalt
- die HERRSCHAFT des Hausherrn bei den GERMANEN und frühen Deutschen
- kein sachenrechtliches Eigentumsrecht, sondern personenrechtliche GEWALT
- Tötungsrecht über Sippenangehörige, v.a. aber Schutzfunktion
- Rechtsvertretung vor Gericht
- wer sich in die Munt begab, der verlor seine rechtliche Freiheit und sank zum unfreien Dienstmann, fand aber seine Befreiung von allen äußeren Verpflichtungen und meist eine Sicherstellung seines Lebensunterhalts → interessant im „Nibelungenlied“: War Siegfried in der Munt von Gunther?
munt.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/01 14:24 von Robert-Christian Knorr