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munt

MUNT

auch Muntgewalt
- die HERRSCHAFT des Hausherrn bei den GERMANEN und frühen Deutschen
- kein sachenrechtliches Eigentumsrecht, sondern personenrechtliche GEWALT

  • Tötungsrecht über Sippenangehörige, v.a. aber Schutzfunktion
  • Rechtsvertretung vor Gericht
  • wer sich in die Munt begab, der verlor seine rechtliche Freiheit und sank zum unfreien Dienstmann, fand aber seine Befreiung von allen äußeren Verpflichtungen und meist eine Sicherstellung seines Lebensunterhalts → interessant im „Nibelungenlied“: War Siegfried in der Munt von Gunther?
munt.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/01 14:24 von Robert-Christian Knorr