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nationalitaetenproblem

NATIONALITÄTENPROBLEM

- § 188 der REICHSVERFASSUNG vom 31.Mai 1848 bestimmte, daß den nicht deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands (vornehmlich Polen, Tschechen und ITALIENER) ihre volkstümliche Entwicklung gewährleistet wird, namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen und allen kultischen und pädagogischen Bräuche → es sollte nicht assimiliert werden!

österreichisches Nationalitätenproblem

- wuchs im Rahmen der Verwirklichung des KONSTITUTIONALISMUS und in dessen Folgschaft sich das PRINZIP der VOLKSSOUVERÄNITÄT zunehmend Geltung verschaffte
- es beruhte auf einer politischen Täuschung, es durch eine freisinnige VERFASSUNG lösen zu können, denn die Verfassung vom 21.12.1867 spiegelte die MACHT der kapitalistisch-bürokratischen Minderheit wider

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