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naturrecht

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NATURRECHT

- hat seine BEDEUTUNG durch Rechtsfertigungsinterpretation → bestehende Verhältnisse werden gerechtfertigt aus dem RECHT des EINZELNEn, Stärksten - im GEGENSATZ dazu steht das historische Recht, ius divinum

abstrakt: vor jedem Vertrag
hypothetisch: nach jedem Vertrag

- stellt dem Recht der GESELLSCHAFT das Recht der begrifflichen PERSÖNLICHKEIT gegenüber ABER unter dem natürlichen Zustand versteht jeder die Fahrt nach seinen Utopien (BAHR)
- GEWALT ist naturgegeben, d.h., Gewalt ist nur im Bereich der Zwecke möglich (BENJAMIN)
- induktiv: vom Einzelnen wird ausgegangen, dessen PFLICHTen, d.i. die Pflichtenlehre → Gegenposition zu ARISTOTELES; der ging deduktiv, von der Gesellschaft und deren Pflichten aus und setzte von deren ZWECK die Pflichten des einzelnen fest
- bedeutet als DEMOKRATIE eine allen Menschen geschenkte ARISTOKRATIE, d.i. eine im TRAUM der WÜRDE SELBST gelegene Folge, sofern bürgerlich-humanistisches Wollendürfen garantiert ist (Bloch)
- PATHOS des dritten Standes\
- eigentliche SUBSTANZ tradierten Rechts → der tradierte Souveränitätsanspruch der Schweizer: Wir haben diesen BODEN uns erschaffen durch unsrer Hände Fleiß. (SCHILLER)
- wird nicht von gesunder VERNUNFT, sondern von Begierde und MACHT bestimmt (nicht negativ gemeint) → der MENSCH benötigt die Erziehungszeit, um die Vernunft auszuprägen; die ZEIT vor der Erlangung der Vernunft ist durch die Macht der Begierden gekennzeichnet, wozu er aber Recht besitzt (SPINOZA)
- die Quellen der menschlichen Rechtsbegriffe sind nicht bloß aus den zehn Geboten ableitbar, sondern v.a. aus der sittlichen NATUR des Menschen (THOMASIUS)
- Verwandtschaft zum sozialutopischen Entwurf
- Die GESCHICHTE des Naturrechts ist immer nur wenige Schritte der wirklichen Rechtslehre voraus. Naturrecht hört nicht nur auf, sie hört in einem in sich bestimmt verlaufenden zielgerichteten PROZEß, dessen Ende absehbar ist, auf.

neuere Geschichte

1. Melanchthon 1538

- geht von der Ebenbildlichkeit Gottes aus → das Recht soll dem verderbten Zustand, ausgehend vom Zustand der Unschuld vor dem SÜNDENFALL, nachgehend, den Menschen der Unschuld zurückführen

2. Grotius 1625

- bezeichnet den menschlichen Naturtrieb der Geselligkeit und die daraus entspringenden Forderungen als Quellen des Rechts
- läßt jedoch die äußeren Einwirkungen der OFFENBARUNG bestehen

3. Pufendorf um 1670

- sieht in der sittlichen Natur des Menschen die QUELLE des Naturrechts, denn die natürliche Erkenntnisfähigkeit des Menschen reicht zur ERKENNTNIS des Rechts aus
- im Ggs. zu GROTIUS betont PUFENDORF, daß die Offenbarung zwar gilt, doch das Recht nicht berühre

4. Gans um 1830

- jeder, der eine REFLEXION über Recht und STAAT hat, hat auch sein Naturrecht

  1. Zufriedenheit mit Staat → die persönlichen Rechte lösen sich im Idealzustand des zu Erreichenden auf
  2. Unzufriedenheit mit Staat → positives Recht stellt dar, wie es in seiner wahren Innerlichkeit ist und vergleicht Seinszustand mit Istzustand, was zur Formulierung ewiger Grundsätze führt

- verwirklicht sich alle Tage und gewinnt so täglich Daseinsberechtigung ABER: Was POSITIV ist, ist noch längst nicht philosophisch!

Wolffsche Schule Halle

Dieses Naturrecht hatte seine Sätze ohne weitere KRITIK den Vorstellungen der Zeit entnommen, dieselbe aber nicht in ihrer inneren NOTWENDIGKEIT aufgewiesen, sondern als Wahrheiten aneinandergereiht. Die WAHRHEIT dieser Behandlungsweise bestand in dem Grundgedanken, daß das Vernünftige nicht dem Wirklichen gegenüber stehe, sondern in der Tat wirklich sei, die Unwahrheit aber, daß man dieses Vernünftige in die Fesseln endlicher Verstandesabstraktionen bannen wollte. (Hettner)

Luthers Definition: lex naturae

  • GOTT hat sein Gesetz in aller Menschen HERZ geschrieben.
  • Naturrecht ist Erkenntnisquelle zur moralischen Vernunft.
  • Naturrecht ist durch SÜNDE und Begierde verdunkelt worden.
  • Niemand darf sich zum RICHTER der eigenen Angelegenheiten erheben. (LUTHER)
naturrecht.1261148848.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:09 (Externe Bearbeitung)