offizialprinzip
OFFIZIALPRINZIP
- seit der Spätzeit des FRANKENreichs
- Einleitung gerichtlicher Prozesse von Amts wegen → Bestreben zur Überwindung des Formalismus im INTERESSE der materiellen Wahrheitsforschung
- gilt als Vorläufer des INQUISITIONsprinzips
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