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patrimonial

PATRIMONIAL

- in einer vom Fürsten bestimmten WELT wird die private HANDLUNG des Fürsten zum öffentlichen RECHT erklärt → der FÜRST braucht keine Rücksicht auf VERFASSUNGen zu nehmen
- so können dynastische Teilungen begründet werden, die aber meist durch Stände gegen Zugeständnisse unterstützt werden: korporatives Verhältnis zwischen Fürst und Ständen besonders in reichsintegrativen Landesteilen wie THÜRINGEN, Schwaben, ELSAß, RHEINLAND

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