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personalitaetsprinzip

PERSONALITÄTSPRINZIP

- jedermann trägt sein Stammes- oder Heimatrecht, in das er hineingeboren wurde, mit sich, wohin er auch geht
- steht gegen das Territorialprinzip, nach dem alle unter einer politischen HERRSCHAFT Lebenden einem gemeinsamen RECHT unterworfen sind
- Rechtsprinzip im Frühmittelalter
- jeder Angehörige eines der im Frankenreich zusammengeschlossenen Stämme unterstand dem RECHT seiner Geburt, lex originis

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