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pfahlbuerger

PFAHLBÜRGER

- wohnten außerhalb der STADT, standen aber zur Stadt in einem Rechtsverhältnis
- sie leisteten Abgaben und standen in einem Schutzverhältnis der Stadt, was bei Königsstädten, Reichsstädte, besondere ENTWICKLUNG fand, so daß die Landesherren im STATUTUM in favorem principum ein Pfahlbürgerverbot durchsetzten
- bei Angriffen auf die Stadt wurden sie nicht, im GEGENSATZ zu den Spießbürgern, zur Verteidigung herangezogen
- zu denselben gehörten auch Studenten

pfahlbuerger.txt · Zuletzt geändert: 2020/02/14 10:13 von Robert-Christian Knorr