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poetelius

POETELIUS

um 326 v.Chr.
- setzte dem SCHULDRECHT, das sich auf die PERSON, nicht aber auf den Besitz bezog, ein Ende → fortan haftete der Schuldner nicht mehr mit dem LEIB, Schuldknechtschaft, sondern mit dem BESITZ → als Einschränkung zu begreifen, nicht als völlige AUFHEBUNG der Knechtschaft am Gläubiger

poetelius.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:20 von 127.0.0.1