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PREUßENSCHLAG

20. Juli 1932
- Zusammenlegung der Dienstgeschäfte des preußischen Ministerpräsidenten (Braun, SPD) in die Hände des Reichskanzlers (PAPEN) aufgrund der bürgerkriegsähnlichen Situation in PREUßEN

Radioansprache Papens am 20. Juli 1932

- Auf GRUND der von den Parteien der Weimarer Koalition [Systemparteien] beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung habe der Landtag [preußisches Abgeordnetenhaus] bis heute nicht die WAHL eines neuen Ministerpräsidenten vornehmen können. Die Rechtsparteien (NSDAP und DNVP) repräsentierten 47 % der Stimmen im Hause. [korrekt sind 45,6%] Für eine Koalition sei also die Mitwirkung des Zentrums erforderlich, die bisher verweigert worden sei. Damit sei die Kommunistische Partei mit 16% der Stimmen [tatsächlich besaß sie 13,5% der Mandate, siehe hier] in eine Schlüsselstellung gelangt und lege die Regierungsgeschäfte Preußens lahm. Da sie mit GEWALT, Mord und TERROR den gewaltsamen Umsturz der Staatsordnung erstrebe, hätte ich es für meine PFLICHT gehalten, jetzt einen klaren Trennungsstrich zu ziehen. Dies um so mehr, als die von den Sozialdemokraten beabsichtigte Bildung einer Einheitsfront mit der KPD sofortiges HANDELN erheischt hätte. (Papen)

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