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primogenitur

PRIMOGENITUR

- das Vorrecht des Erstgeborenen und seiner Nachkommen bei der Erbfolge in Linealerbfolge vor den ihm Nachgeborenen und deren Nachkommen
- unter den reichsfürstlichen Territorien müssen die Churfürstentümer vor allen wegen der für dieselbe eingeführten Unteilbarkeit und Primogenitur ausgezeichnet werden
- das FIDEIKOMMIß ist insgemein entweder eine Primogenitur, oder ein Majorat oder ein SENIORAT

siehe auch: LEX SALICA, salisches GESETZ

primogenitur.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:20 von 127.0.0.1