propst
PROPST
- der erste WÜRDEnträger eines KAPITELLs, der nach außen hin die VERANTWORTUNG in FORM einer Gerichtsbarkeit übernimmt
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- der erste WÜRDEnträger eines KAPITELLs, der nach außen hin die VERANTWORTUNG in FORM einer Gerichtsbarkeit übernimmt