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prozess

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 - es wurde zwischen bürgerlichem und peinlichem Prozeß unterschieden, zugleich wurden aber Anklagen auch beidsinnig verhandelt\\ - es wurde zwischen bürgerlichem und peinlichem Prozeß unterschieden, zugleich wurden aber Anklagen auch beidsinnig verhandelt\\
-- es galt das [[Prinzip]] des Primats der Betroffenen, diese mußten den Prozeß vorantreiben - Akkusations- und Verhandlungsprinzip -, nicht der Richter, der von [[Schöffe]]n das [[Urteil]] einholte/erfragte\\+- es galt das [[Prinzip]] des Primats der Betroffenen, diese mußten den Prozeß vorantreiben - Akkusations- und [[Verhandlungsprinzip]] -, nicht der [[Richter]], der von [[Schöffe]]n das [[Urteil]] einholte/erfragte\\
 - im Prozeß herrschte ein strenger Formalismus, gesprochenes [[Wort]] war endgültig\\ - im Prozeß herrschte ein strenger Formalismus, gesprochenes [[Wort]] war endgültig\\
 - nach dem 12. Jahrhundert wurden Fürsprecher/Vorsprecher von den Parteien eingestellt, die Vertreter im Wort, nicht Vertreter im [[Willen]] waren, so daß der Prozeßbetroffene ergänzte\\ - nach dem 12. Jahrhundert wurden Fürsprecher/Vorsprecher von den Parteien eingestellt, die Vertreter im Wort, nicht Vertreter im [[Willen]] waren, so daß der Prozeßbetroffene ergänzte\\
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 ===== künstlerischer Prozeß ===== ===== künstlerischer Prozeß =====
-- die Ausbildung der Linie und die Entwertung der Linie zugunsten des Flecks (linear-malerisch);\\+- die Ausbildung der Linie und die Entwertung der Linie zugunsten des Flecks (linear-[[malerisch]]);\\
 - die Ausbildung der Fläche und die Entwertung der Fläche zugunsten der Tiefe;\\ - die Ausbildung der Fläche und die Entwertung der Fläche zugunsten der Tiefe;\\
 - die Ausbildung der geschlossenen [[Form]] und die Auflösung in die freie Form;\\ - die Ausbildung der geschlossenen [[Form]] und die Auflösung in die freie Form;\\
-- die Ausbildung eines einheitlichen Ganzen mit selbständigen Teilen und das Zusammenziehen der Wirkung auf einen oder wenige Punkte (bei unselbständigen Teilen);\\ +- die Ausbildung eines einheitlichen Ganzen mit selbständigen Teilen und das Zusammenziehen der [[Wirkung]] auf einen oder wenige Punkte (bei unselbständigen Teilen);\\ 
-- die vollständige Darstellung der [[Ding]]e, Klarheit im [[Sinn]]eines gegenständlichen [[Interesse]]s, und die sachlich unvollständige Darstellung, Klarheit der [[Erscheinung]] der Dinge (Wölfflin)+- die vollständige Darstellung der [[Ding#Dinge]], Klarheit im [[Sinn#Sinne]] eines gegenständlichen [[Interesse#Interesses]], und die sachlich unvollständige Darstellung, Klarheit der [[Erscheinung]] der Dinge ([[Wölfflin]])
  
  
 ===== sächsischer Prozeß ===== ===== sächsischer Prozeß =====
-- beruhte auf dem alten einheimischen Verfahrensrecht und wurde durch die chursächsische Konstitution 1572 und die chursächsische Gerichtsordnung von 1622 geregelt\\+- beruhte auf dem alten einheimischen Verfahrensrecht und wurde durch die chursächsische [[Konstitution]] 1572 und die chursächsische Gerichtsordnung von 1622 geregelt\\
 - besonders tat sich [[Carpzov]] bei der Ausarbeitung hervor\\ - besonders tat sich [[Carpzov]] bei der Ausarbeitung hervor\\
 - Verbot des Artikelverfahrens → der Kläger hatte eine summarische [[Klage]] zu erheben, zu deren Einzelheiten der Beklagte Stellung, Klagebeantwortung, beziehen mußte\\ - Verbot des Artikelverfahrens → der Kläger hatte eine summarische [[Klage]] zu erheben, zu deren Einzelheiten der Beklagte Stellung, Klagebeantwortung, beziehen mußte\\
-- es galt die Eventualmaxime, d.i. das Hervorbringen aller bekannten Tatsachen zum Thema in der Klage beziehungsweise der Klagebeantwortung → soll Prozeß beschleunigen\\+- es galt die Eventualmaxime, d.i. das Hervorbringen aller bekannten Tatsachen zum [[Thema]] in der Klage beziehungsweise der Klagebeantwortung → soll Prozeß beschleunigen\\
 - es gab zwei Urteile, ein Beweisurteil – Beweisinterlocut - und ein Endurteil → beide waren anfechtbar\\ - es gab zwei Urteile, ein Beweisurteil – Beweisinterlocut - und ein Endurteil → beide waren anfechtbar\\
 - ein Beweisurteil mußte innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen durch einen Beweis bestätigt werden - ein Beweisurteil mußte innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen durch einen Beweis bestätigt werden
  
  
prozess.1246466805.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:18 (Externe Bearbeitung)