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PÜTTER

Johann Stefan Pütter

1725-1807
JURIST
- ging aus Estors Schule hervor
- verstand es, die THEORIE der Rechtssprachreform mit dem ZIEL der Allgemeingültigkeit für die Praxis fruchtbar zu machen → THEORIE vs. PRAXIS
- verabscheute die Methode der Vermengung deutschen und römischen Rechts → schied Staats- vom Kameralrecht, Finanz- und Polizeirecht
- mit ihm endete die rein logisch-mathematische Betrachtung der SPRACHE → ihm war es um die SPRACHREINHEIT als eines Mittels zur Schaffung und Erhaltung des Reiches als geistig-kultureller EINHEIT zu tun
- wurde oftmals zu Rate gezogen, v.a. mit Privatfürstenrecht - Erbstreitigkeiten; ergo ist er als Kronjurist zu bezeichnen
- wurde von GOETHE wegen der Klarheit seines Vortrages und der dadurch vermittelten Klarheit des Gegenstandes gerühmt

Hauptwerk: Entwurf einer juristischen Encyclopädie und Methodologie (1757)

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