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rassegesetze

RASSEGESETZE

1935
- bis 1935 existierte in DEUTSCHLAND zwischen Deutschen und JUDEN ein Condominium, Mitwohnerschaftsverhältnis, eine Coeducatio, also der Prozeß der gemeinsamen Bildung zur Volksgemeinschaft, ein Connubium, die Ehegemeinschaft, und ein Commercium, ein Geschäftsverhältnis → mit den Rassegesetzen ist die Mitherrschaft im autoritativen deutschen STAAT dem Juden untersagt/verwehrt (STAPEL)

siehe auch http://www.vonwolkenstein.de/Datenbank/doku.php?id=rassekunde

rassegesetze.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:20 von 127.0.0.1