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recht

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RECHT

- nichts Irrationales
- über die FORM öffnet sich der Weg zur RATIO
- im Recht ist jede andere TUGEND enthalten (ARISTOTELES)
- die MÖGLICHKEIT oder MACHT, die der SOUVERÄN gewissen Mitgliedern der GEMEINSCHAFT verliehen hat, die SANKTION gegen einen Mit-Untertanen zu verhängen, der eine PFLICHT verletzt hat (AUSTIN)
- muß auf allgemeinmenschlich-sittlichem GRUND fußen, d.i. im weitesten Sinne NATURRECHT → das aber muß mit dem positiven Recht verbunden werden (Hudal)
- Augapfel Gottes (KANT)
- Verletzung ist strafbar
- eine sittliche ORDNUNG - GEGENSATZ zu den Briten seiner ZEIT -, die gleichzeitig von den Ideen der GERECHTIGKEIT, der Billigkeit und Frömmigkeit erfüllt sein müsse
- sucht nach einer Autarkie der Rechtserkenntnis → Recht ist von Erfahrungswissenschaft unabhängig, steht somit wie die Arithmetik auf Axiomen (LEIBNIZ)
- hat keine eigene GESCHICHTE (MARX)
- auf Abkommen beruhend
- die Schwachen neigen dazu, Abkommen zu verewigen (NIETZSCHE)
- Folge der Verpflichtung zum Sozialleben (PUFENDORF)
- wird mitunter geradezu aus der Immunität abgeleitet, als zu ihr gehörig bezeichnet (Waitz)

deutsches Recht

Ius Teutonikum
um 1220
- dörfliches Sonderrecht
- befreit Neusiedler im Osten von Frondiensten
- wurde auch in slawischen Gebieten angewendet

kanonisches Recht

- drang seit dem 13. Jahrhundert in DEUTSCHLAND vor
- man wendete es nicht nur in geistlichen Verfahren an, sondern regelte nach ihm auch das Zivilprozeßrecht
- stand gegen das fixierte Gewohnheitsrecht (Lübecker und Magdeburger Stadtrecht)

peinliches Recht

- beinhaltet den Schutz des gemeinen Wesens vor antisozialen Handlungen
- Generalprävention
- Ausrottung von Übertätern
- die IDEE der Versöhnung Gottes durch das Opfer armer Sünder (Danker)

politische Rechte

- in Deutschland Eigentum der Stände, mithin der Ständetragenden, darum privat
- privates Recht entzieht dem Staat Rechte zugunsten des einzelnen (HEGEL)

positives Recht

- Anordnungen, die der Souverän an seine Untertanen richtet und die diesen Untertanen seine Verpflichtung oder ein ZUSTAND der Nötigung oder Verpflichtung auferlegen und eine Sanktion oder STRAFE im Falle des Ungehorsams gegenüber dem BEFEHL androhen (Austin)

römisches Recht

- wie es im 1. und 2. Jahrhundert in ROM als WISSENSCHAFT ausgeprägt wurde und für Kontinentaleuropa ab dem 11. Jahrhundert allgeine Gültigkeit bis in die Neuzeit hinein besaß
häufige Fragen zum römischen Recht
- dauernde Sicherstellung des Paternitätsprinzips (BACHOFEN)
- das fidei commissum hat der TEUFEL über die Alpen geworfen, und der deutsche ADEL duckt sich drunter, um Familie zu halten, denn die ZEIT frißt den Adel an - das fremde Recht hatte ihm den RING in die Hand gezwungen (KOLBENHEYER)

salisches Recht

- verfuhr in Erbangelegenheiten nach dem Grundsatz: de terra nulla in muliere hereditas (Frauen erben kein Land) - erst durch König Chilperich wurde dieser Grundsatz 574 gekippt

spartanisches Recht

- bezieht sich auf das INDIVIDUUM, nicht auf die FAMILIE oder das Geschlecht
- kein Schutz des Staates für die Familie
- der STAAT kümmert sich nicht um die Herkunft seiner BÜRGER (KAHRSTEDT)

transzendentale Formel des öffentlichen Rechts

- alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind UNRECHT (Kant)

recht.1305403122.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:20 (Externe Bearbeitung)