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recht

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RECHT

- nichts Irrationales
- über die FORM öffnet sich der Weg zur RATIO
- im Recht ist jede andere TUGEND enthalten (ARISTOTELES)
- die MÖGLICHKEIT oder MACHT, die der SOUVERÄN gewissen Mitgliedern der GEMEINSCHAFT verliehen hat, die SANKTION gegen einen Mit-Untertanen zu verhängen, der eine PFLICHT verletzt hat (AUSTIN)
- die gegenseitige Einschränkung der Freiheitssphären im äußeren ZUSAMMENLEBEN der Individuen ist das WESEN des Rechts (FICHTE)
- muß auf allgemeinmenschlich-sittlichem GRUND fußen, d.i. im weitesten Sinne NATURRECHT → das aber muß mit dem positiven Recht verbunden werden (Hudal)
- Augapfel Gottes (KANT)
- Verletzung ist strafbar
- eine sittliche ORDNUNG - GEGENSATZ zu den Briten seiner ZEIT -, die gleichzeitig von den Ideen der GERECHTIGKEIT, der Billigkeit und Frömmigkeit erfüllt sein müsse
- sucht nach einer Autarkie der Rechtserkenntnis → Recht ist von Erfahrungswissenschaft unabhängig, steht somit wie die Arithmetik auf Axiomen (LEIBNIZ)
- Das Recht kann nie höher sein als die ökonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft. In einer höheren Phase der kommunistischen Gesellschaft, nachdem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der ARBEIT, damit auch der Gegensatz geistiger und körperlicher Arbeit verschwunden ist; nachdem die Arbeit nicht nur MITTEL zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbedürfnis geworden; nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihre Produktivkräfte gewachsen und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fließen - erst dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahnen schreiben: jeder nach seinen Fähigkeiten, jeder nach seinen Bedürfnissen!
- hat keine eigene GESCHICHTE: Das Recht verliert in der kommunistischen Gesellschaft, die auf dem Prinzip der freien ASSOZIATION aufbaut, einem anarchistischem Prinzip, seine Funktion. Man kann auf es verzichten, weil es als AUSDRUCK staatlicher Autorität und HERRSCHAFT selbstbestimmten Willensäußerungen kommunistischer Menschen nicht mehr paßt. (MARX)
- auf Abkommen beruhend
- die Schwachen neigen dazu, Abkommen zu verewigen (NIETZSCHE)
- Folge der Verpflichtung zum Sozialleben (PUFENDORF)
- wird mitunter geradezu aus der Immunität abgeleitet, als zu ihr gehörig bezeichnet (Waitz)

deutsches Recht

Ius Teutonikum
um 1220
- dörfliches Sonderrecht
- befreit Neusiedler im Osten von Frondiensten
- wurde auch in slawischen Gebieten angewendet

Recht im Islam

als Grundlagen fungieren Fiqh bzw. Gesetzeswissenschaft und Scharia, das GESETZ, wie es von Allah offenbart worden ist
- hinzu trat mit MOHAMMED die Sunna, d.i. WAHRHEIT und Recht, die durch das beispielhafte LEBEN des Propheten exemplarisch wurden

kanonisches Recht

- drang seit dem 13. Jahrhundert in DEUTSCHLAND vor
- man wendete es nicht nur in geistlichen Verfahren an, sondern regelte nach ihm auch das Zivilprozeßrecht
- stand gegen das fixierte Gewohnheitsrecht (Lübecker und Magdeburger Stadtrecht)

peinliches Recht

- beinhaltet den Schutz des gemeinen Wesens vor antisozialen Handlungen
- Generalprävention
- Ausrottung von Übertätern
- die IDEE der Versöhnung Gottes durch das Opfer armer Sünder (Danker)

politische Rechte

- in Deutschland Eigentum der Stände, mithin der Ständetragenden, darum privat
- privates Recht entzieht dem Staat Rechte zugunsten des einzelnen (HEGEL)
- Es besteht für mich der Inhalt des politischen Rechts in der Befugnis, die politische PFLICHT zu erfüllen. (FRIEDENTHAL)

positives Recht

- Anordnungen, die der Souverän an seine Untertanen richtet und die diesen Untertanen seine Verpflichtung oder ein ZUSTAND der Nötigung oder Verpflichtung auferlegen und eine Sanktion oder STRAFE im Falle des Ungehorsams gegenüber dem BEFEHL androhen (Austin)
- braucht mit dem Vernunftrecht nicht übereinzustimmen, und es weicht meist erheblich von ihm ab
- unterliegt vornehmlich einer politischen NOTWENDIGKEIT und hat damit stets ein ELEMENT der Willkür; im Gegensatz zum Vernunftrecht können sich EINZELNE Sätze in ihm durchaus widersprechen - die IDEE des Vernunftrechts kann es bestenfalls annähernd verwirklichen; die Differenz ist am größten und dann allerdings nicht mehr zu dulden, wenn es als historisches Recht propagiert wird, denn überkommene Rechtsnormen, die deshalb legitimiert werden, weil sie überkommen sind, müssen nicht vernünftig für die GEGENWART sein und stehen von vornherein im GEGENSATZ zum Vernunftrecht, das EWIG ist, stets ein und dasselbe ist (ROTTECK)

römisches Recht

- wie es im 1. und 2. Jahrhundert in ROM als WISSENSCHAFT ausgeprägt wurde und für Kontinentaleuropa ab dem 11. Jahrhundert allgeine Gültigkeit bis in die Neuzeit hinein besaß
häufige Fragen zum römischen Recht
- dauernde Sicherstellung des Paternitätsprinzips (BACHOFEN)
- das fidei commissum hat der TEUFEL über die Alpen geworfen, und der deutsche ADEL duckt sich drunter, um Familie zu halten, denn die ZEIT frißt den Adel an - das fremde Recht hatte ihm den RING in die Hand gezwungen (KOLBENHEYER)

salisches Recht

- verfuhr in Erbangelegenheiten nach dem Grundsatz: de terra nulla in muliere hereditas (Frauen erben kein Land) - erst durch König Chilperich wurde dieser Grundsatz 574 gekippt

spartanisches Recht

- bezieht sich auf das INDIVIDUUM, nicht auf die FAMILIE oder das Geschlecht
- kein Schutz des Staates für die Familie
- der STAAT kümmert sich nicht um die Herkunft seiner BÜRGER (KAHRSTEDT)

transzendentale Formel des öffentlichen Rechts

- alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind UNRECHT (Kant)

Recht vs. Gerechtigkeit

RechtGERECHTIGKEIT
- begründet eine Schuldigkeit, die darin besteht, daß ich kein Recht habe, etwas zu tun, welches dem Recht eines anderen widerspricht- bedeutet mehr, als sich nur nach dem Anspruch eines äußeren Rechts zu unterwerfen: Sie ist ein inhaltlichbes Handlungskriterium und erweitert somit die Verpflichtung, verengt aber die Berechtigung. In Ansehung des zu Fordernden folgt sie der Stimme der eigenen Überzeugung oder des Gewissens, d.h., sie gewährt dem Anderen mehr und erlaubt sich SELBST weniger als das strenge äußere Recht.

- Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun (ROTTECK)

recht.1387229815.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:20 (Externe Bearbeitung)