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rechtsreform

RECHTSREFORM

preußische Rechtsreform

- durch Friedrich II. der Große im Zuge der Schlesischen Kriege initiiert mit dem Grundsatz: das Staatswesen muß den Kategorien der VERNUNFT genügen
- legt die Prozeßordnung fest → Prozesse müssen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden
- legt den Aufbau einer Gerichtsverfassung fest
- verbessert die Ausbildung des Personals und schafft das Spartenwesen ab
- im ZIVILRECHT hat der MONARCH keine MACHT
- Justiz und VERWALTUNG werden getrennt

rechtsreform.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:21 von 127.0.0.1