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rechtssprache

RECHTSSPRACHE

deutsche Rechtssprache

Perioden:

  1. bis ins 13. Jahrhundert, als die DEUTSCHE SPRACHE für den mündlichen, die lateinische für den schriftlichen Rechtsverkehr eingesetzt wurde
  2. vom 13. Jahrhundert bis zur Rezeption (Bamberger Halsgerichtsordnung 1507/32)
  3. nach 1532 - Peinliche Gerichtsordnung von Karl IV. - dringt die lateinische Sprache wieder stärker im Gefolge der Rezeption des römischen Rechts in die deutsche Rechtssprache ein
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