Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


rechtssystem

RECHTSSYSTEM

römisches Rechtssystem

- seit ca. 150 v.Chr. vollzog sich eine Umwälzung im Gerichtsverfahren
- zwar setzte sich das Verfahren weiterhin aus dem Verfahren in iure (vor Gericht) und in iudicio (Prüfung des Sachverhalts), doch begann der Magistrat an dem Verfahren aktiv Anteil zu nehmen, überwachte die ZEREMONIE → der Magistrat verfaßte die Formula, URKUNDE, in der die Anklage und die Einwände des Beklagten niedergelegt waren, was dann dem RICHTER vorgelegt wurde - früher hielt sich der Magistrat zurück
- mit zunehmendem Landgewinn wurde die Frage zwischen der Differenzierung von Besitz und EIGENTUM akut

BesitzEigentum
possessio ist die faktische Verfügungsgewalt über eine Sache, z.B. Landparzellen auf dem Gemeindeland, aber nur in Italien möglichdominium ist das RECHT auf eine bestimmte Sache, muß aber nicht mit der faktischen HERRSCHAFT über eine Sache zusammenfallen
rechtssystem.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:21 von 127.0.0.1