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rechtstradition

RECHTSTRADITION

germanische Rechtstradition

- privatrechtliche Strafauffassung → die Konfliktlösung lag zwischen Opfer und Täter beziehungsweise deren Sippen
- der fränkische STAAT übernahm relevante Funktionen der Strafverfolgung

rechtstradition.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:21 von 127.0.0.1