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rechtsweisung

RECHTSWEISUNG

- URTEIL nach Erfragung der Thinggemeinschaft bei den GERMANEN und frühen Deutschen durch den RICHTER, der zugleich Vorsitzender und HERZOG der Rechtsgemeinschaft war
- das RECHT wird nicht gefunden, sondern erfragt

rechtsweisung.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:21 von 127.0.0.1