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regalien

REGALIEN

iura regalia
- die dem KÖNIG zustehenden Hoheitsrechte, die ihm Einkünfte einbrachten
- GÜTER mit allgemeinen Rechten des Herrschers wie Bistümern oder Abteien/Klöstern etc. → dem KÖNIG fließen Einkünfte eines Bistums zu, wenn er sich auf dem BODEN dieses Bistums aufhält oder kein Bischof eingesetzt ist/da ist
- wurden 1158 in Roncaglia durch Martinus, BULGARUS, HUGO und Jacobus – die sogenannten quattuor doctores - auf Veranlassung Friedrichs I. in einem Regalienkatalog festgestellt

  • das Münzregal berechtigte zur Prägung von Münzen
  • das Zollregal…
  • das Berg-, Salz-, Forst-, das Jagd- und Fischereiregal, dazu das Stromregal mit Grundruhrrecht, das SCHATZ-, JUDENSCHUTZ- und das Straßenregal - führte zur Regelung der Vorfahrt!
  • Schwierigkeiten beim Strandrecht: auch Friedrich II. konnte sich 1220 durch seine authentica nicht gegen die Mißbräuche durchsetzen
regalien.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:21 von 127.0.0.1