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reichsgut

REICHSGUT

- Güter, die der KÖNIG zur Verfügung erhält, nachdem er König wurde
- nicht vererbbar, sondern an das Amt gebunden
- die Schaffung von Reichsgut war eines der wichtigsten innenpolitischen Ziele der jeweiligen Könige, dem die Bemühungen des mittleren und hohen Adels entgegenstanden, die hier eigene Territorien bilden wollten

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