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reichskammergericht

REICHSKAMMERGERICHT

- auf dem REICHSTAG zu Speyer 1526 wurde beschlossen, daß die Bauern ein Klagerecht besitzen sollten, das sie durch einen Prokurator beim RKG geltend machen durften → nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen endete die Verhandlung zumeist mit einem Vergleich

Zusammensetzung um 1495

  • 50% ADEL - nicht promoviert
  • Bürgerliche - promoviert

- Durchsetzung des römischen Rechts
- saß seit 1526 fest in Speyer, mußte 1689 vor den Franzosen fliehen und wurde 1693 fest in Wetzlar institutionalisiert
- den Vorsitz führte ein vom KAISER eingesetzter Kammerrichter, der entstammte dem Reichsfürstenstand

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