reichspraesident
REICHSPRÄSIDENT
- besitzt weitreichende Befugnisse
- Direktwahl
- Unabhängigkeit vom Parlament → kann aber durch das Parlament in MACHT beschränkt werden, da das Parlament den Ausnahmezustand aufheben kann
- beruft und entläßt die REGIERUNG
- kann den REICHSTAG auflösen und Neuwahlen ausrufen
- kann Volksentscheid einläuten → Differenz zum britischen PARLAMENTARISMUS, denn in DEUTSCHLAND entscheidet das VOLK in entscheidenden Fragen
- seine außerordentlich starke Stellung geht auf M. Webers Initiative bei der Ausarbeitung der REICHSVERFASSUNG zurück: Durch sie hat er in die VERFASSUNG gebracht, was der URSPRUNG für die MÖGLICHKEIT neuer demokratisch begründeter AUTORITÄT und wirklicher Führung in Deutschland werden könnte. (JASPERS)
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