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reichsverfassung

REICHSVERFASSUNG

Erstes Reich

- Krise gegen Ende des 16. Jahrhunderts, weil der Kompromißvorrat bei den Ständen aufgebraucht war und im Zuge der Konfessionalisierung sich die Anhänger der einzelnen Bekenntnisse nach dem Schmalkaldischen Krieg politisch stärker voneinander abgrenzten

Zweites Reich

Abstimmung zur Verfassung des Norddeutschen Bundes am 16.April 1867

War die Reichsverfassung auf BISMARCK zugeschnitten? → die Konstituierung eines national-monarchischen Obrigkeitsstaates setzte die „deutsche Libertät“ ins zweite Glied; nur der preußische Staatsgedanke blieb erhalten ABER es galt das konstitutionelle PRINZIP, wonach alle Verfügungen des Kaisers der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler bedurften, der aber wiederum durch den KAISER bestimmt und abgesetzt werden konnte
- alle Angehörigen der Gliedstaaten besitzen nunmehr eine STAATSBÜRGERSCHAFT
- die auswärtigen Angelegenheiten werden von Organen des Reiches gestaltet, Ausnahme Bayern
- ab 1.1.1872 gelten einheitliche Maße, metrisches SYSTEM
- die Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit blieb der Zuständigkeit der einzelnen Länder überlassen
- die Zuständigkeit des Reiches wird darin geregelt, die der Einzelstaaten blieb prinzipiell unbegrenzt → Waren die Einzelstaaten demnach souverän?

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