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rueckversicherungsvertrag

RÜCKVERSICHERUNGSVERTRAG

1887-90
Vertrag zwischen dem REICH und RUßLAND, der den Deutschen die Sicherheit gab, daß die Russen im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen mit FRANKREICH gegenüber dem Reich inaktiv blieben

  • die Deutschen versicherten demgegenüber Inaktivität für den Fall, daß Rußland mit ÖSTERREICH oder der Türkei in einen KRIEG geriete
  • das Reich sicherte zu, neutral bleiben zu wollen, falls Rußland in einen Krieg geraten sollte, wobei das für einen Krieg zwischen Rußland und Österreich nicht gelten könne, weil das Reich dann seine Verpflichtungen nach dem Zweibund erfüllen, also Österreich-Ungarn beistehen müsse;
  • die Deutschen sicherten den Russen zu, die Importschranken für Getreide zu senken

- der Vertrag wurde von BISMARCK mit dem germanophilen russischen Außenminister Giers eingefädelt und sollte fürs erste drei Jahre gelten; Bismarcks Nachfolger CAPRIVI verlängerte den Vertrag nicht, weil es unter den Junkern (Getreidefrage) zu viele Vorbehalte gab und man zudem glaubte, Rußland als Konkurrenten oder Gegner ausschließen zu können, was Frankreich nach 1890 die MÖGLICHKEIT bot, Rußland für sich zu gewinnen

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