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savigny

SAVIGNY

Friedrich Carl von Savigny

1779-1861
JURIST
- Begründer der romantischen Rechtsschule beziehungsweise Historischen Rechtsschule, die er gegen die VERNUNFTRECHTSSCHULE abzugrenzen wußte → Kodifikationsfrage
Kernsätze: Mit dem besten Diskurs ist es nicht ausgerichtet. Die GRAMMATIK kann nie eine SPRACHE, die ÄSTHETIK nicht einmal ein GEDICHT, die POLITIK aber nimmermehr einen STAAT hervorbringen. Euer VATERLAND werdet ihr euch nicht erklügeln.

- sein DENKEN kreist um das VERHÄLTNIS von Vergangenheit und ZUKUNFT → das ZEITALTER steht zu GOTT, aber bringt nicht unmittelbar für sich und willkürlich eine WELT hervor, sondern nur in der GEMEINSCHAFT mit der VERGANGENHEIT
- besaß METHODE und war der Lehrer Bachofens und der Grimms
- er faßte den BEGRIFF des Rechts als lebendiges Erzeugnis der schöpferischen KRAFT des Volkes: SITTE und Glauben kommen aus der Tiefe, sind GRUND des demokratischen Selbstverständnisses des Volkes (BAEUMLER)
- die GESCHICHTE ist die Quelle und der eigentliche URSPRUNG des Rechts → GEGENSATZ zur AUFKLÄRUNG, die durch das Primat der praktischen VERNUNFT in der Geschichte nur ein Handlungsinstrument sahen und ein Korrelat fürs gegenwärtige und zukünftige HANDELN, um eine bessere GESELLSCHAFT herbeizuführen
- der MENSCH kann weder Geschichte noch RELIGION, MYTHUS oder Sprache machen, denn sie sind aus einer höheren NOTWENDIGKEIT entstanden, d.i. METAPHYSIK
- der Mythus wird zur Triebfeder der menschlichen Vernunft → Bezugspunkt zu SCHELLING
- stellt Gleichberechtigung zwischen GESETZ und Gewohnheitsrecht fest, woraus ein Primat des Letzteren folgt
- setzt auf den Mittelstand als WESEN des Ganzen (GANS)
- sieht die wichtigste Grundlage des geltenden Rechts im klassisch-römischen Recht und will somit dessen Erforschung befördern

Recht des Besitzes

1803
- flechtet die Gleichheitsutopie in das neue bürgerliche RECHT ein - aufs Rad (Christa Wolf)

Karl von Savigny

1814-75
JURIST, Diplomat und POLITIKER
- erklärte im Norddeutschen Reichstag nach Anfrage des Abgeordneten SCHLEIDEN, was die verbündeten Regierungen unter KOLONISATION verstanden wissen wollten:

  • Regelung von Flottenstationen, die von deutscher Seite aus erstrebt werden;
  • die Gesetzgebung (!) sollte sich nicht mit Kolonisationsfragen befassen, denn die verbündeten Regierungen wollten in puncto Kolonisation nicht der öffentlichen Meinung vorgreifen
savigny.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:22 von 127.0.0.1