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scheidung

SCHEIDUNG

- bei den JUDEN war der MANN berechtigt, seine FRAU im Falle des Mißfallens, sofern er etwas Schändliches an ihr entdeckte, mit einem Scheidebrief aus dem Haus zu jagen
- bei den KELTEN durfte die Frau den Mann unter Mitnahme ihrer Mitgift verlassen, wenn er

  • dreimalig die EHE gebrochen hatte;
  • impotent war oder
  • schlechten Mundgeruch hatte
scheidung.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:22 von 127.0.0.1