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SCHLEIDEN

Rudolf Schleiden

1815-95
JURIST und POLITIKER
- trat gegen den Verfassungsentwurf der verbündeten Regierungen im Norddeutschen Reichstag auf
- bestritt die Rechtmäßigkeit der Annexion Schleswig-Hosteins durch PREUßEN, zugleich aber sah er die Lebensnotwendigkeit für Schleswig-Holstein, Bestandteil des Norddeutschen Bundes zu sein
- sprach die rechtliche Unklarheit bezüglich des Verhältnisses des einzelnen Bundesstaates zum Zentralgewalt an und machte das am Beispiel Preußen deutlich:

  • Preußen kommt als einer der Bundesstaaten im Verfassungsentwurf vor;
  • der König von Preußen tritt als ein Präsident des Bundes auf;
  • der König von Preußen tritt als Bundesfeldherr auf und
  • der König von Preußen tritt als König von Preußen auf

- schlug vor, daß der König von Preußen nur in EINER Eigenschaft auftreten dürfe, als Oberhaupt des Bundes, wodurch er auch Oberbefehlshaber und Präsident ist → der Unterschied läge darin, daß mit Schleidens Vorschlag aus Hausmachtpolitik Reichsmachtpolitik geformt würde
- war sich uneins: einerseits konzediert er die historische BEDEUTUNG Preußens und führt don_carlosDon Carlos III/10 an, womit die Annexion Schleswig-Holsteins politisch-moralisch gerechtfertigt wäre; andererseits begreift er diese Annexion als Anfang einer sittlichen Aufgabe, die noch zu erfüllen sei und das ganze Deutschland beträfe, was hier bedeutet: Preußen sei DEUTSCHLAND eine Gesamtverfassung schuldig!
- das anberaumte Zoll-PARLAMENT reiche zur Einheit nicht aus, sondern: man müsse einen bundesstaatlich-organisierten Verfassungsentwurf bewerkstelligen, dem die süddeutschen Staaten beitreten könnten
- forderte für den REICHSTAG das Budgetrecht für alle Kommissarien (Ministerien)
- forderte fürs Ganze verantwortliche Behörden, die nicht durch einen Befehl des Bundes-Oberhauptes einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit enthoben sind
- begrüßte die geplante Einrichtung eines Fürsten-Oberhauses für das ganze Deutschland und glaubte, die Namen von sechs freudig erregten süddeutschen Souveränen nennen zu können, die dort einzutreten wünschten
- forderte die Einsetzung eines Bundesgerichts-Hofes, der das Verfassungswerk erst kröne und bezog sich hierbei auf den Deutschen Bund, dem ein solches Gericht gefehlt habe, obwohl HARDENBERG und HUMBOLDT es bereits 1815 gefordert hatten
- sprach sich gegen die Gründung deutscher Kolonien aus, die im Verfassungsentwurf der VERANTWORTUNG des Bundes übertragen werden sollten, die einer starken Marine bedürften und es sei ein Glück, daß Deutschland bisher keine starke Marine gehabt habe: stellte diesbezüglich fest, daß § 50 des Entwurfes dem Reichstag das Budgetrecht über die Marine ordiniere
- fragte die Bundes-Kommissäre an, ob eine KOLONISATION resp. die Errichtung von Flottenstützpunkten des Norddeutschen Bundes geplant sei, worauf ihm Karl von Savigny verneinend antwortete
- machte während der Diskussion über den Abschnitt VI (Zoll) darauf aufmerksam, daß HAMBURG und Altona schon längst eine wirtschaftliche Union bildeten

schleiden.1387964643.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 14:26 (Externe Bearbeitung)