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SCHULBUCH

Im Dezember 1919 wurde per Erlaß ein Verbot ausgesprochen, die alten Geschichtslehrbücher aus der Kaiserzeit im Klassenunterricht weiter zu gebrauchen. Erst nach der Herausgabe neuer Unterrichtswerke sollte ihre Benutzung wieder erlaubt sein. Allerdings blieb dies eine bloße Absichtserklärung, der kaum ein Lehrer folgte. Die ersten ALLGEMEIN akzeptierten ministeriellen Entscheidungen für den Geschichtsunterricht wurden schließlich 1923 getroffen, wobei es aber wiederum weitgehend bei Erklärungen blieb, die allenfalls auf dem Wege behutsamer Reformen den Geschichtsunterricht des monarchischen Systems den neuen Verhältnissen der Republik anpassen wollten

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