Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


schwertleite

SCHWERTLEITE

auch Schwertmage
- Initiationsritual für die Aufnahme des Unmündigen in den Kreis der Mündigen, nicht immer aber war damit Freiheit oder wirtschaftlöiche Selbständigkeit verbunden, denn auch der RITTER konnte hörig sein
- nach ribuarischen Volksrecht wurde der deutsche KÖNIG mit 15 Jahren mündig, was mit der Schwertleite erklärt wurde, womit die Mündigkeit auf den König überging
- die Mündigkeitserklärung zum RITTER und die Erbberechtigung
- verbunden damit sind Pflichten, Königsgehorsam, und Rechte, z.B. der Empfang und die Weitergabe von LEHEN, sofern im Besitz
- wer die Schwertleite empfangen hatte, durfte ein SCHWERT führen, mit diesem VERANTWORTUNG → Schutzfunktion für Bauern und Lehensleute
- Kern des Eides war das Treueversprechen gegenüber dem REICH (!), nicht gegenüber dem Herrn oder Orden

Treueversprechen

- wurde meist durch Priester während einer Messe sanktioniert

  • Segnung von SCHWERT, Ritterschmuck und Sporen;
  • Schwur des Knappen, sich zum Verfechter der Christenheit zu erklären, das Reich zu schirmen, Witwen und Waisen zu beschützen, Ketzern und Heiden schädlich zu sein

- der Priester legte ihm danach einen golden RING um den Finger und mahnte ihn, GOTT treu zu sein
- er erhob ihn als Ritter und setzte ihn ins Ritterrecht, was u.a. bedeutet, daß er öffentlich nie ohne Begleitung bleiben dürfe

schwertleite.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:22 von 127.0.0.1