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SELBMUNDIA

- bei den GERMANEN die freie Verfügung über die eigene PERSON oder über einen BESITZ → blieb den freien Männern wie jeder rechtsgültige Akt vorbehalten, alle anderen benötigten einen Vormund/Vogt/Fürsprecher

selbmundia.txt · Zuletzt geändert: 2020/01/27 18:10 von Robert-Christian Knorr