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SPARTA

- bewunderungswürdig
- bildete sich als Ergebnis der dorischen Wanderung
- siegten im Peloponnesischen Krieg durch die AUTONOMIE-Parole
- ihr Herrschaftssystem war härter und kompromißloser als das der Athener, dadurch aber auch berechenbarer und ehrlicher
- griff trotz Autonomie-Parole in innere Ordnungen ein, immer zugunsten oligarchischer Bestrebungen
- dennoch fehlten den Spartanern rechtliche Sicherungen
- alte Verbündete zollten Sparta TRIBUT
- nach dem diplomatischen Erfolg in Sardes 387 v.Chr. konzentriert sich Sparta auf die Feinde in ARKADIEN und auf dem Chalkidike;
- das spartanische System war eine OLIGARCHIE, da die entscheidenden mächtigen Gremien, Gerusia und Ephoren, gegen KÖNIG und VOLK gleichermaßen argwöhnisch waren
- es war ein Militärstaat, da die Prämisse fürs Gemeinwesen GEHORSAM hieß und das allgemeine Staatswesen auf Schnelligkeit, genaue Ausführung und Geheimhaltung der Beschlüsse angelegt war (Andreades)
- ein ständiger Marasmus, weil die Verfassungsziele verschwommen sind (ARISTOTELES)
- hat das Kriegertum als Lebensform verwirklicht (Berve)
- der klarste Rassenstaat der GESCHICHTE (HITLER)
- kriegerische Erfolge sind der Beweis von Tüchtigkeit (ROUSSEAU)

Armut in Sparta

- jahrhundertelang war Sparta reich, doch nach dem Höhepunkt im 5.Jahrhundert v.Chr. zog ARMUT ein:

  • durch Grundverhältnisse
  • entindividualisierte Essenaufnahme, die SYSKENIEN
  • Verbot von ARBEIT für die Spartiaten
  • Wiederaufrichtung Messeniens durch Epaminondas nach LEUKTRA 371 v.Chr.

finanzpolitischer Vergleich Athen-Sparta

AthenSparta
- bezieht den Großteil der Einnahmen aus den Silberbergwerken in Laurion- die Haupteinnahmequelle bilden die Foros, die Bodensteuer der Periöken
- dazu Tributzahlungen und Bundeskasse- Abgaben an den König: von jedem Sauwurf ein Ferkel, was zugleich das religiös grundierte Opfertier abgibt
- zahlreiche Sklaven arbeiten für die Allgemeinheit und erbringen Lösegelder- die PERIÖKEN zahlen eine Ertragssteuer, Kalame → Kalamität (!)
- die Heloten zahlen Tribut, weil sie Unterworfene sind

Außenpolitik

- das spartanische Selbstverständnis sah das Ideal einer oligarchisch-gemeindorischen ORDNUNG
- je mehr eine Einschränkung des Königtums ins Innere erfolgte, um so heftiger drängten die monarchischen Kräfte auf dem ihnen verbliebenem Gebiet des Krieges und er Außenpolitik zur Entfaltung
- nach tyrannischen Absichten der Kriegshelden Leotychidas und Pausanias um 479 v.Chr. ging die Macht in der Außenpolitik gänzlich an die Ephoren über (Berve)

Religion

- besondere Verehrung genossen ARTEMIS und Apollon, Karneien
- Hyazinthenfeste, Hyakinthien, und Gymnopädien
- die wichtigste GOTTHEIT jedoch war ATHENE, Spartas Schutzgöttin
- in Sparta war im GEGENSATZ zum übrigen Griechenland die Heroenverehrung stärker ausgebildet
- das Priestertum besaß in Sparta einen höheren Stellenwert als andernorts
- ZEUS wurde vor einem Kriegseinsatz geopfert, auspizitär, fällt das URTEIL beim Opfergang günstig aus, wird die Grenze überschritten
- Bedeutung von Prodigien, d.s. Wunder

Staat der Frühzeit

zwei dorische Königshäuser

  1. Agiaden – AGIS
  2. Eurypontiden – KLEOMENES

Vergleich spartanisches Königtum vs. spartanischer Adel

- indem die alles beherrschende neue Lebensordnung unabhängig von den Königen wuchs und nicht nur zum SINN der Adelsgemeinschaft, sondern zum Kernstück des ganzen Stammstaates der Lakedämonier wurde, erhielten die Gestalter und Hüter der Ordnung eine natürliche BEDEUTUNG, die sie zu natürlichen Rivalen des traditionellen Königtums machen mußte (Berve)
- unter Kleomenes I. (um 500 v.Chr.) besaß das Königtum unbeschränkte Exekutivgewalt, was dadurch belegt ist, daß ein Tyrann bei Sparta um Hilfe bat, die Kleomenes allein verweigerte und sich das gleiche 510 v.Chr. durch den Ionier Aristagoras wiederholte
- die Könige waren gezzwungen, Kriege anzufangen, da sie sonst als Hinderer gegolten hätten
- die Ephoren herrschen, wenn die Könige uneinig sind, die Könige herrschen, wenn sie einig sind (Kahlmann)

Die Partizipation des Einzelbürgers in Sparta

Es wird zu klären sein, was unter dem klassischen Sparta, was unter PARTIZIPATION, was unter BÜRGER und was unter politischem GESCHEHEN zu verstehen ist. Der Grundgedanke der folgenden ARBEIT ist, die IDEE Spartas darzustellen und dabei das besondere Augenmerk auf den einzelnen spartanischen Bürger zu lenken. Es soll auf historische Tatsachen nur soweit eingegangen werden, inwiefern diese auf die allgemeinen Bestimmungen des historischen BEGRIFFs „Sparta“ rekurrieren. Sparta interessiert als historischer Begriff, nicht als chronologisch Darstellbares.

Über den Beginn der spartanischen HEGEMONIE in der griechischen WELT, genauer in den Mutterlanden beziehungsweise Kleingriechenland, gibt es verschiedene MEINUNGen, derer nur zwei wiedergegeben werden sollen:

  • Sparta wurde zur Hegemonialmacht nach dem SIEG über TEGEA (nach 550).

Diese Meinung vertritt Eduard Meyer. („Durch den Umfang seines Gebiets nach den Siegen gegen ARKADIEN, Tegea und ELIS wie durch seine ORGANISATION war der spartanische Militärstaat weitaus die stärkste Macht in der griechischen Welt; mit NOTWENDIGKEIT mußte sein Übergewicht die kleinen Nachbargemeinden zum Anschluß zwingen und zur Begründung [sic!-Hervorhebung von mir] einer politischen Herrschaft führen.“ (Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. 3. Band, S. 709. 3. Auflage. Stuttgart 1954.))
Meyer rekurriert auf die außenpolitische Komponente, die letztlich den Ausschlag gibt, um aus einer im Inneren gesicherten Herrschaftsform nach außen dringen zu können. Eine Hegemonialmacht ist niemals nur nach innen gerichtet. Mit dem Sieg über Tegea rechtfertigte Sparta seinen hegemonialen Anspruch zumindest für den PELOPONNES. Das Nachaußendringen interpretiert Meyer als neu; die Kriege gegen die Messenier und deren Unterwerfung betrachtet er offensichtlich als innenpolitische Strafaktionen. Neu ist also der Verzicht auf ANNEXION nach Cheilon 556 v.Chr., die dato zum spartanischen Selbstverständnis gehörte. Sparta war zur griechischen Hauptmacht geworden, als es seine annektorischen Pläne auf dem Peloponnes verwirklicht hatte und zur Konsolidierung des Gewonnenen überging.

  • Sparta wurde nach dem 2. Messenischen Krieg zur griechischen Hauptmacht (ca. 620 v.Chr.)

Diese Meinung vertritt Alfred Heuss („In der Folgezeit [nach dem SIEG über die Messenier] gewöhnte sich die griechische Welt daran, einen Sieg über ein spartanisches HEER für unmöglich zu halten.“ (Alfred Heuss: Hellas. In: Propyläen-Weltgeschichte in 10 Bänden. Band 3, S. 155. Berlin 1986.)). Sie gründet sich auf der Einsicht der Einzelkämpfer, als solche keine Siegeschance mehr für die Allgemeinheit davonzutragen zu können. Sie stiegen vom PFERD (gaben die Herrenstellung zugunsten der Gleichstellung auf) und schritten, Schild an Schild, dem Feind entgegen, von eisernem Siegeswillen besessen. („Indem die Edlen von Sparta sich nicht aus der militärischen Kernstellung verdrängen ließen, sondern sich den veränderten Kriegsverhältnissen anpaßten, haben sie auch ihre politische Führerstellung in einzigartiger Weise behauptet.“ (H. Berve: Sparta. S.36. Leipzig 1937.)) TYRTÄOS besang nur („Sterben vorm FEIND ist Ehre… wer aber weicht, dem ist Mühe und EHRE vertan.“ (Tyrtäos: Altspartanische Kampfreden. Übersetzung von R. Harder. In: Zs. für PHILOLOGIE. Jg. 114, S. 353/354.)), was zum Siegen führte: Es war vor allem die Lernfähigkeit des einzelnen adligen Kämpfers, der sich SELBST aufgab, um dem Ganzen zu dienen. Der Sieg gegen die Messenier gab dieser Idee die entsprechende Berechtigung für die WIRKLICHKEIT; man hielt daran fest und bildete sie aus. Spätestens seit dem Sieg über die dorischen Brüder aus MESSENIEN war Sparta also zur griechischen Großmacht geworden. Der UNTERSCHIED zwischen Heuss und Meyer ist nicht erheblich, schon gar nicht schwerwiegend, aber dennoch festzustellen. Die zweitliche Differenz von 70 Jahren bedeutet, daß nach Heuss so manches militärische Vorgehen gegen Nochnichtspartaner nicht hätte getan werden dürfen. Da es dennoch von den Spartanern bis zur militärischren Expedition gegen Thyreatis vollzogen wurde, schließe ich mich Meyer an und setze den Beginn der spartanischen Hegemonie ins JAHR 550 v.Chr..

Einig ist man sich über den Zeitpunkt des Endes spartanischer Hegemonie in Griechenland. Es gilt die von den Spartanern gegen die „Schiefe Schlachtordnung“ der Thebaner, die durch EPAMEINONDAS angeführt wurden, verlorene Schlacht bei LEUKTRA von 371 v.Chr. als dieser weltgeschichtliche MOMENT. Die MACHT ging für ein Jahrzehnt an diese über und so, wie Spartas SELBSTVERSTÄNDNIS 250 Jahre lang Griechenland gewähren ließ, so sollte es nunmehr lediglich ein OPFER seiner selbst werden, um dann schließlich 146 v.Chr. im Schoße ROMs zu enden.

Die Bürger Spartas

Homöö

Die Spartaner sind Dorier. Das ist insofern wichtig, als die Dorier im besonderen Maße DELPHI beziehungsweise APOLLO, als ethischer GOTTHEIT sich verpflichtet fühlten. Nietzsche geht so weit, Sparta als ein in DIENSTen Apollons stehendes Kriegslager gegen den Einfluß des Dionysischen, sprich Attika, zu betrachten. („Ich vermag nämlich den dorischen Staat und die dorische Kunst mir nur als ein fortgesetztes Kriegslager des Apollinischen zu erklären: nur in einem unausgesetzten Widerstreben gegen das titanisch-barbarische WESEN des Dionysischen als das die konservativen Spartaner die Neuerungssucht der Athener begreifen mußten konnte eine so trotzig-spröde, mit Bollwerken umschlossene Kunst, eine so kriegsgemäße und herbe Erziehung, ein so grausames und rücksichtsloses Staatswesen von längerer Dauer sein.“ Friedrich Nietzsche: Das Hauptwerk. Band III, S. 400. München 1990.) Der tiefere und wahre innere Grund für die Gestaltung des spartanischen KOSMOS lag in diesem grundsätzlichen Willen, der wirkliche soziale Forderungen zu kurz Gekommener oder anderweitig Benachteiligter als absolute sittliche begriff, die es zu erfüllen galt. Dem gegenüber stand ein anderes griechisches PRINZIP, das des attischen Dithyrambus, wie Nietzsche es nennt. Der nämlich zerstörte das Maß des Apollinischen, „das einzige GESETZ des Individuums, das Maß im hellenischen Sinne“.
Sie kamen wahrscheinlich in zwei Schüben aus dem Norden auf den Peloponnes. Die drei Söhne des Doros besiedeln Mazedonien, THESSALIEN, Böotien und Elis. Man stößt langsam nach Süden vor. Die Hylleer, Dymanen und Pamphyler, drei Phylen und im speziellen Falle, die in das Eurotastal vorgestoßene Stammesgruppe der LAKEDÄMONIER brechen allmählich den Widerstand spätmykenischer Stämme. Ein letzter Ort, AMYKLÄ, erhält später sogar das Recht, sich als Stammland Spartas, als eines der fünf Ortschaften der Gründungsmitglieder, bezeichnen zu dürfen. Der Kampf muß hart und ehrenvoll geführt worden sein. Der ständige Kampf mit der eingesessenen Bevölkerung und der zweifache Schub aus Norden lassen an den Grund für die Entstehung des Doppelkönigtums glauben.
Hier aber interessiert eine Zeit, die um vieles später liegt.
In dieser Zeit ist der einzelne König MAGISTRAT, d.h. Mitglied der GERUSIA, und somit deren PFLICHTen unterworfen, Esseneinnahme; gemeinsam jedoch können die Könige sogar Beschlüsse des Ephorats aufheben. Der König ist eigentlich kein Bürger von Sparta, sondern Archagetas, der das Heer anführt. Insofern interessiert in dieser Arbeit lediglich die Beziehung des spartanischen Bürgers zu seinem König; sein Einfluß auf Entscheidungen des Königs beziehungsweise auf Entscheidungen des Staatsverbands.

„Spartanischer Bürger ist, wer die vom Staat geforderte Kindererziehung, Agoge , durchmachte und im Stande ist, von eigenen[m?] Grund und Boden die Naturalleistungen zu den SYSKENIEN (Syskenien) zu liefern.“ (KAHRSTEDT: Griechisches Staatsrecht. Band I: Sparta und seine SYMMACHIE. S. 40, Göttingen 1922.)

Dem entsprechen die Besitzer des (KLEROS), jenes dem Spartiaten unveräußerlichen Gutshofs der Vorväter, der ihn in die Lage versetzt, Naturalleistungen zu den gemeinsamen Essen aufzubringen und genug FREIHEIT läßt, dem Kriegshandwerk vermittels Agoge Genüge zu tun. ARISTOTELES hielt von diesem REICH gewordenen Spartiaten nicht allzu viel, denn es „…ist … noch schimpflicher, während der MUßE damit nicht umgehen zu können, vielmehr nur, wenn man beschäftigt ist und Krieg führt, tüchtig zu erscheinen; hält man aber FRIEDEN und pflegt der Muße, dann von knechtischer GESINNUNG zu sein.“ (Arist. Pol. 1334 a 35f.)

Den Quell des Reichtums kann man in der nach dem 2. Messenischen Kriege höchstwahrscheinlich vorgenommenen Neuverteilung des gewonnenen Bodens vermuten, der soziale Ungerechtigkeiten in Sparta vorerst beseitigte und eine wichtige BASIS für die Stärke Spartas legte. Auch versteht man das Beharren der Spartaner selbst auf der Forderung an den spartanischen Vollbürger, Träger dieses zugelosten Bodens durch das ERBE an seinem Vater zu sein; es muß eine Basis für die Selbsteloge des spartanischen Vollbürgers gegeben haben.
Das Bürgerrecht konnte nicht durch Schenkung oder Kauf erworben werden, doch war es MÖGLICH, einen Kleros geschenkt beziehungsweise geerbt etc. zu erhalten. Auch konnte „es ferner durch Gesetz“ erworben werden. Günstigenfalls kann ein Nullwachstum der Vollbürgerzahl angenommen werden; die Zahl der Schenkungen wird kaum die Zahl der Entsetzungen vom Vollbürgerrecht gedeckt haben. Eine Zunahme der Vollbürger Spartas ist in diesem SYSTEM kaum nur zu denken. Das Entscheidende nämlich ist, daß eine Ausdehnung der Zusprechung des Vollbürgerrechts auf große Schwierigkeiten im Selbstverständnis der Spartiaten stoßen mußte, denn wer würde sich schon eine Grundfeste erschüttern lassen, indem er an den Rechten des schwer errungenen Bürgerrechts andere, womöglich Landfremde teilhaben ließ? Der Zuwachs der Träger des Vollbürgerrechts war eingeschränkt schon durch die Unteilbarkeit des Kleros und die höchstwahrscheinlich niedrige Zahl von Schenkungen. Außerdem war es in Sparta im Vergleich zu anderen griechischen Poleis ungleich einfacher, seine Bürgereigenschaft zu verlieren; die selbstgewählte Isolation vom übrigen Griechenland und die damit zusammenhängende Introvertiertheit werden ein Übriges geleistet haben. Introvertiertheit des Staates führt leicht zur Borniertheit und das wiederum zu Isolation und politischer Degeneration. Somit wird die Zahl der Spartiaten wohl selbst in Glanzzeiten nicht 10000 überschritten und kurz vor dem Ende der Hegemonie in Griechenland nicht höher als 3000 gelegen haben.
Soviel zur Anzahl und der VORAUSSETZUNG, überhaupt Spartiat sein zu dürfen.

Was durfte nun der einzelne Spartiat?

Kahrstedt definiert das Vermögliche des Spartiaten:
„Das spartanische Bürgerrecht verleiht… den Zutritt zur VOLKSVERSAMMLUNG, Apella, Stimm-, aber nicht Rederecht, aktives WAHLRECHT, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter [gerusia, ephorat]…, das RECHT, Gesandtschaften als offizieller Vertreter der GEMEINDE zu übernehmen…“ Die einzelnen Berechtigungspunkte werden in ihrer RECHTSCHAFFENHEIT zu prüfen sein, doch zuvor sollte Klarheit über das Prinzip der Partizipation herrschen.

Der Begriff Partizipation

UNS interessiert die Frage nach der Teilhabe an der Macht, der Bürger IDENTIFIKATION mit ihren Institutionen, die Bezugnahme und Verinnerlichung des Staatsgedankens und ihr Engagement in bezug auf die PRAKTISCH-politische Arbeit in den Entscheidungsgremien. Es geht um die Beteiligung und Ausgestaltung der Mechanismen und Inhalte, einer Art Sozialisierungsprogramm in jedem Spartiaten für Sparta und von Sparta aus für jeden einzelnen Spartiaten. Inwiefern Partizipation in diesem Staat gewährleistet ist und inwiefern Partizipation als Idee und als REALITÄT und nicht als soziokommunikativer Modebegriff der Neuzeit begriffen werden kann, wird zu zeigen sein.
Es kann nicht ZIEL und Aufgabe dieser Arbeit sein, nach eventuellen Einschränkungen zu fragen, die sich durch die Anzahl der Spartiaten, die Unterdrückung anderer Nichtspartiaten in Sparta selbst oder auch anderswo ergeben; nein, ganz allein die Frage wie der vollkommen berechtigte Spartiat seinen Anteil an der Macht inne haben durfte und konnte und vor allem, wie er davon Gebrauch machte, soll sich hinter der Aufdröselung des Partizipationsprinzips verbergen. Also: Wie stand der einzelne Spartiate in der Realität zur Idee seines Staats? Welche Möglichkeiten gab ihm sein Staat, bei der Gestaltung seiner selbst Anteil zu nehmen?

Spartanische Innenpolitik

Zuerst wollen wir diese Frage bei der Apella untersuchen.

Die Apella

Die Apella war die Versammlung der waffentragenden Vollbürger Spartas und besaß Machtbefugnisse. Den Vorsitz führten die Berufer als eine Art Kollegium, deren Wortführer die Abstimmung leitete, jedoch keine „tatkräftige Hilfe“ anordnen konnte oder wollte. Die Apella selbst besaß nicht das Recht, einzelne Vorschläge zu modifizieren oder gar selbst Vorschläge zur Abstimmung zu bringen.

Die Kompetenzen der Apella:

  1. Besetzung der Beamtenstellen
  2. Absetzung alter Beamter; gegebenenfalls PROZEß im Sinne eines Volksgerichtshofes
  3. Übergabe der Vollzugsgewalt an gewählte Beamte
  4. Entscheidungsgewalt bei verschiedenen Gesetzesvorlagen für eine
  5. Verleihung des Bürgerrechts
  6. Verbindung zu Einzelstaaten der Summachoi, spartanischer Verbund, durch Kontakt zu Ekklesia, Schule, Lehrer.

Das Recht des einzelnen Spartiaten bestand darin, an der Versammlung teilzunehmen und mit einem Ja! beziehungsweise Nein! die von der Gerusia bewilligten Anträge zu entscheiden. Diskutiert durfte nicht werden. Redefreiheit bestand lediglich für Beamte. Der einzelne Spartiate allerdings war fernerhin aufgefordert, vermittels Akklamation die Ephoren zu bestimmen und gegebenenfalls verstorbene Geronten zu ersetzen. Seit der HEERESREFORM von 505 v.Chr. wählte die Apella auch den das Heer führenden König.

Natürlich stellt sich jetzt die Frage, wie denn z. B. die WAHL der eigentlichen Entscheidungsträger vom einzelnen Spartiaten beeinflußt werden konnte, wenn ihm das Recht zu SPRECHEN nicht zuerkannt wurde? Rief er in die tobende Menge der Versammlung von vielleicht 5 000 Landsmännern seinen Favoriten, darauf bauend, daß es ihm möglichst viele gleich taten? - Das läßt sich zwar vorstellen, ist jedoch wenig effizient oder gar sinnreich. Sicherlich, und dafür gibt PLUTARCH ein Exempel,26 wird die Beamtenschaft ihr genehme Kandidaten vorgestellt haben, die dann per Zuruf, Akklamation, gewählt wurden. Letztlich war der direkte Einfluß des Spartiaten relativ gering; bei der Wahl selbst, doch macht ein einfaches Rechenexempel schon ganz anders Schule:
In jedem Jahr waren fünf Ephoren und vielleicht zwei oder drei Geronten zu wählen. Jeder Spartiate über 30 Jahre war für den Posten des Ephoren wahlfähig, doch jeder nur einmal, jeder Spartiate über 60 Jahre für den des Geronten, doch das bis zum Tode. Bei ca. 5 000 wahlfähigen Spartiaten entspricht das einer zählbaren direkten Machtbeteiligung von ca. 3% - bei der Wahl zur Gerusia dürfte das VERHÄLTNIS noch wesentlich günstiger gewesen sein -, d.h. ungefähr jeder 20ste Spartiate nimmt einmal in seinem LEBEN eine Machtstelle ein, die ihm den direkten Zugriff auf Entscheidungsbefugnisse einräumt. Denkt man sich jetzt noch, daß jeder Spartiate einen Bekanntenkreis von vielleicht 10 bis 20 Menschen besitzt, so kann man prinzipiell davon ausgehen, daß fast jeder Spartiate im Laufe seines Lebens einen direkten Zugang zur Gestaltung des Staates besessen haben könnte.
Man kann sich den täglichen Umgang der Herrscherkaste mit sich selbst, dieses Innehalten und Schwatzen im Kreise Gleichberechtigter auf der Veranda eines in Sparta befindlichen Gutshauses gut vorstellen. Das atmet Zufriedenheit, wie auch Aristoteles assoziiert: „If he [Aristoteles] had thought that the demos in its assembly played an important part in formulating policy, he could be expected to have reckoned that among the reasons why it was content.“ (nach Andrewes)
Sicherlich wird in den langen Abenden des Südens eher bei einem Glas WEIN über die Aufstellung und Unterstützung irgendwelcher Kandidaten gesprochen als man dieses aufgrund der Prätention von den „Gleichen“ in einem RAUM zulassen könnte. Schreien und Disputiersucht waren dem Griechen von jeher eigentümlich. Etwas Konstruktives für die Politik eines auf Disziplin und Erhaltung der Kräfte ausgerichteten Staates wäre schwerlich dabei herausgekommen. Aber: Die TATSACHE des Disputierverbots muß angesichts des manchmaligen Kasperletheaters in heutigen Entscheidungsgremien wie eine nachzueifernde WEISHEIT vorkommen. Sprichwörtlich deswegen vielleicht die spartanische KÜRZE, das Lakonische! Natürlich soll jetzt nicht der FEHLER begangen sein, spartanische Verhältnisse mit heutigen deutschen zu vergleichen, doch ein wenig nachdenklich kann die strikte Enthaltung von öffentlichem Disput schon machen.

Die Ephoren

Sie sind eingesetzte Königsstellvertreter, als diese ins Feld mußten. Sie übernahmen deren exekutive Vollmachten, wirkten aber als stets tagendes Kollegium ein wichtiges REGULATIV zwischen einem zur TYRANNIS neigenden Königtum - das zwar selbst durch die eigene Verdopplung sich gehörig außerhalb einer derartigen Wirksamkeit befand- und einer zur DEMOKRATIE neigenden Volksmasse, die sich allzu gerne von Emotionen denn von klarem VERSTAND leiten ließ. Die Ephoren vertreten nach Finley das kreative Moment in Sparta, was letztlich Konfliktsituationen mit Königtum oder Gerusie bedeutet, anders sieht es Andrewes. Die Ephoren besaßen letztlich alle Rechte, in Fragen des Kults und des Militärs mußten sie ins zweite Glied der Entscheidungsträgerschaft treten. Die richterliche TÄTIGKEIT ist ein ZENTRUM ihres Handelns gewesen, wobei man zivilrechtliche von strafrechtlichen Handlungen unterscheiden muß.
Ihre Anzahl ergab sich anfänglich wohl aus den fünf Phylen Spartas, doch hat nach dem Auslöschen einer PHYLE im 4. Jahrhundert dieses nicht zu einer Verminderung der Ephorenzahl geführt.
Was nun Einfluß und die Teilhabe des einzelnen Spartiaten an der Machtausübung der Ephoren betrifft, so ist festzustellen, daß er keine Möglichkeit der Kontrolle der von ihm eingesetzten Beamten besaß; er könnte lediglich versuchen, über einen anderen Magistrat Einfluß geltend zu machen. Die Kontrollbehörde der Ephoren sind nämlich die Ephoren. Diese Heranziehung eines in irgendeiner Weise rechtbrechenden Ephoren kann erst nach dessen Amtsperiode vorgenommen werden und zwar durch die Nachfolger.
Schließlich: Die Ephoren konnten die Apella einberufen, falls wichtige Fragen nicht einstimmig von ihnen beantwortet werden konnten. Die Abstimmung fiel dann auf die Apella. Die besondere Bedeutung der Ephoren wird noch daran deutlich, daß sie im spartanischen Staatsverband als Spartiaten nicht gezwungen waren, an den Syssitien teilzunehmen. Dieses Recht konnten Harmosten und Nauarchen für sich in Anspruch nehmen, doch geschah dieses bereits am Ende des betrachteten Zeitraums oder danach.

Die Gerusia

Sie ist der alte Kronrat der Könige, der in kultischen und militärischen Fragen sachkundig zur Seite stand. In ihm versammelten sich anfänglich wohl die Geschlechtshäupter, später setzte sich das Mindestalter 60 durch. Gewählt wird, wer das allgemeine VERTRAUEN auf seine Tüchtigkeit genießt, und zwar auf LEBENSZEIT.
Die Gerusie, zu der neben 28 Geronten die beiden Könige gehörten, wurde durch dieselben zusammengerufen; man setzt politische Akzente, das Regieren überließ man den Ephoren. Die Gerusie ist dennoch mehr als eine Schwatzbude; im patriarchisch strukturierten Sparta existierte so etwas wie das ungeschriebene Gesetz der Hörigkeit zwischen Ephorat und Gerusie, aber auch der Konflikt zwischen unternehmender Kreativität und sich auf weise Kenntnis stützender Bewahrung des Erreichten. Ihre Tätigkeit war richterlichen Charakters; sie richteten über Angeklagte, die eines todeswürdigen Verbrechens bezichtigt wurden wie Mord oder HOCHVERRAT; ferner sprachen sie Atimie, d.i. der Verlust der Bürgerrechte, aus. In Fragen zivilrechtlichen Charakters jedoch ließen sie den praxisorientierten Ephoren den Vortritt.
Eigentlich ist die Gerusie ein RELIKT aus dem Heroenzeitalter, aber offiziell hat der SATZ nie die Geltung verloren, daß ein Beschluß von Königen und Geronten bindendes Recht ist, daß sie die Legislative haben, aber es wird vollkommene Einstimmigkeit aller verlangt und daß diese bei dem in jedem Staate wie Sparta machtvoll blühenden Cliquenwesen ein TRAUM war, liegt auf der Hand. Daß der einzelne Spartiate nun auf den Geronten Einfluß nehmen konnte, ist sicherlich kaum zu erwarten und vielleicht doch auf einer ganz anderen Ebene:
Der Geront war in den meisten Fällen FAMILIEnoberhaupt. In dieser FUNKTION wird er sicherlich mehr als doktrinärer Kämpfer alter Umgangsprinzipien gewesen sein; sicherlich werden Imponderabilien wie die LIEBE oder Familienfehden oder Verpflichtungen nicht unerheblich auf die Politik eingewirkt haben. Man darf auch nicht vergessen, daß das Amt des Geronten ein Amt auf Lebenszeit war und der Begriff der VERANTWORTUNG, der im Griechischen zwar kein Äquivalent besitzt, aber dennoch wohl im Bewußtsein gerade älterer Menschen stärker ausgeprägt ist, in diesem Amt seine Erfüllung finden konnte. Allerdings vollzog sich diese Erfüllung nicht im Konflikt zu den Jüngeren. Einen Generationenkonflikt scheint es in Sparta nicht gegeben zu haben.
Die Geronten besaßen keine direkte, exekutive Stellung in der spartanischen GESELLSCHAFT; nein, sie besaßen jedoch den indirekten Zugriff auf den einzelnen, und in diesem Falle besaßen sie höchste moralische AUTORITÄT. Und daß die Gerusie wählbar war aus allen Spartiaten über 60 Jahren, ist ein Indiz für die Wichtigkeit der Fähigkeit und nicht der HERKUNFT. Bei ca. 5000 Wählern lernt man sich kennen und wird nicht fremdbestimmt durch UNBEKANNTE beziehungsweise Unfähige.
Neben dem indirekten moralischen MANDAT ihrer WÄHLER besaß die Gerusie jedoch auch eine direkte MACHTBEFUGNIS: das Veto. Die Gerusie legte der Apella vorgefaßte Beschlüsse vor, die von den Ephoren sozusagen 'durchgebracht' wurden, um dann von diesen PRAKTISCH ausgeführt zu werden.
Schließlich: Im gewissen Sinne durften die Pensionäre mit Richterbefugnis ebenfalls wie ihre gleichfalls aus der militärischen Bleibepflicht entlassenen Altersgenossen ohne Pension Sparta verlassen, ohne dafür eine besondere Erlaubnis einholen zu müssen. Diese Freiheit diente auch der Außenpolitik Spartas, die sich im Vergleich zum großen Rivalen ATHEN auf leisen Sohlen bewegte.

Das Doppelkönigtum

Prämissen: Das KÖNIGTUM hält sich länger, wenn es eingeschränkt ist. (Georg Dum: Entstehung und Entwicklung des spartanischen Ephorats. S. 31. Innsbruck 1878.) Der einzelne König ist Beamter. Auch sein Titel „Archagetas“ ändert daran nichts. Das Doppelkönigtum interessiert in seiner Beziehung zum einzelnen spartanischen Vollbürger recht wenig, doch soll die Beziehung, die dem einzelnen Spartiaten zu seinen Königen eigen war, genauer beschrieben werden, da sie viel von dem Selbstverständnis des Spartiaten erzählen kann.
Die Bedeutung des Königtums in Sparta stand auf zwei Füßen, in jeglicher Bedeutung und damit fest: zum einen ist es die religiöse HERRSCHAFT, zum anderen die militärische.

Zur religiösen Herrschaft: Das wichtigste und die Herrschaft der Könige immer wieder neu begründende Recht bestand in dem direkten Kontakt zur delphischen Priesterschaft vermittels ihrer persönlichen Boten, Puthoi, an deren Namen man schon die Richtung ihres Botendaseins erkennen kann. Daraus resultierte die religiöse Herrschaft in Sparta, die sich in der Funktion des Priesters manifestierte. Es sind dieses in Personalunion mit der Archagetenwürde stehende Priestertümer ZEUS Agetor, ATHENE, Apollon, wovon dem Apollonkult die größte Zuwendung entgegengebracht wurde. Delphi aber muß begriffen sein als der „Herd der objektiven Kunst“, als der Maßgeber in einer alles verschlingen wollenden maßlosen Welt, als Erhalter und als Konstituente. Diesem Anspruch unterwarfen sich die Spartiaten durch die religiöse Unterordnung unter die Könige als delphischen Kündern: „Die Pflichten gegen die Götter hielten sie höher als gegen die Sterblichen.“
Vor jedem militärischen Ausgreifen wurden die GÖTTER befragt, Diabatrie, ein schlechtes ZEICHEN war vielen Spartiaten Ausgangspunkt von Angst, und sie lehnten sich in stärkerem Maße an die geistliche Herrschaft der Könige, die dieses Befragen leiteten an und dementsprechend Antworten geben mußten.

Zur militärischen Herrschaft: Der einzelne Archaget war höchster Hegemonieträger zu Lande, was bei einer Landmacht Allmacht im militärischen Bereich bedeutet. Es war nur ein König im Felde, um dieser Alleinmacht Genüge zu tun. Es bestand für den einzelnen Spartiaten neben der allgemeingültigen militärischen Gehorsamspflicht vor allem diese, vor ihm zu fallen. Dennoch: Die Könige durften gemeinsam alles - allerdings kam dies bei der Feindschaft der beiden Königshäuser nicht vor-, der einzelne König aber durfte nicht mobil machen, durfte nicht das Heer von sich aus ins Felde führen, durfte nicht das Leben der Spartiaten aufs SPIEL setzen.

Ergebnis

Der einzelne Spartiate besaß einen großen Einfluß auf die Politik seines Staates.

In der Apella besaß er ein Gremium, in dem seine Stimme - genau in diesem Sinne - gefordert war; und sicherlich wird er davon entschieden Gebrauch gemacht haben. Damit dieses Gremium mit eindeutig demokratischem Charakter nicht allmächtig würde, haben sich die Spartiaten ein Gremium geschaffen, das eindeutig oligarchische Strukturen besaß: die GERUSIA. Es ist dieses das Gegenstück, aber auch ein Indiz ihres hohen politischen Sachverstandes: demokratische Strukturen führen leicht zur Macht des Pöbels, oligarchische zum DÜNKEL der sich besser dünkenden; beides gemeinsam reguliert beide Triebe. Und damit sich beide Strukturen nicht gegenseitig übervorteilten gab es noch die Ephoren, die das Heft des Handelns in die Hand nahmen, bevor es zu Machtkämpfen kommen konnte. Das Geniale dieses Systems war die gegenseitige Verschlungenheit. In der Apella war jede Stimme gleich viel wert, aus der Apella wurden die Ephoren gewählt, die Leben in das Innere Spartas durch den jährlichen WECHSEL brachten. Korrespondierend dazu das bleibende Element des Doppelkönigtums und der Gerusie. Diese setzten MORALISCH-religiöse und militärische Akzente, die auf Bewahrung des Bestehenden ausgerichtet waren. Die Verschränkung mit dem einzelnen Spartiaten ergab sich wiederrum dadurch, daß die Mitglieder der Gerusie von der Apella gewählt wurden.
Der Spartiate selbst hatte ein LEBENSZIEL: den freien und edlen Mann darzustellen. In diesem Sinne gab er sich seine VERFASSUNG, die schon im ALTERTUM jedoch als chronischer MARASMUS bezeichnet wurde, angesichts der hervorstechenden bewahrenden Qualitäten.

Literatur

Andreades: Geschichte der griechischen Staatswirtschaft… (München 1931)
Beloch: Die Nauarchie in Sparta. (Rheinisches Museum, 34, 1879)
Berve: Sparta. (Leipzig 1937)
Bloesch: Spartanische Krieger. (1959)
Brahe: Spartanische Staatserziehung. (HAMBURG 1939)
Braun: Das Lob Spartas in der Nikomachischen Ethik. (JOEAI 43, 1956/58)
Busolt/Swoboda: Griechische Staatskunde. (Berlin 1926)
Diesner: Sparta und das Helotenproblem. (Greifswald 1953/54)
Dum: Entwicklung des spartanischen Ephorats. (Innsbruck 1878)
Dümmler: Das Königtum der Spartaner. (Leipzig 1901)
Ehrenburg: Der Staat der Griechen. (Leipzig 1957); Sparta und die Lakedaimonier. (Hermes 59, 1924)
Engel: Königtum und Ephorat in Sparta. (Würzburg 1948)
Gehrke: Jenseits von Athen und Sparta. (München 1986)
Hampl: Die lakedämonischen Periöken. (Hermes 72, 1937)
Harder: Die geschichtliche Stellung des Tyrtaios. (Jb. für ANTIKE und deutsche Bildung, 1939)
Herodot: Die Entsühnung des Mordes am persischen Gesandten. (Her. VII, 134-137)
John: Vom Werden des spartanischen Staatsgedankens. (Breslau 1939)
Kahrstedt: Griechisches Staatsrecht. (Göttingen 1922)
Keil: Die dorischen Phylen. (WIEN 1929)
Kessler: Plutarchs Leben des Lykurgos. (Berlin 1910)
Kuchtner: Die Entstehung und ursprüngliche Bedeutung des spartanischen Ephorats. (München 1897)
Lüdemann: Sparta, Lebensordnung und SCHICKSAL. (Leipzig 1939)
Meyer: Die lykurgische Verfassung. (Rheinisches Museum 42, 1887)
Cornelius Nepos: Epaminondas.
K.J. Neumann: Die Entstehung des spartanischen Staates in der Lykurgischen Verfassung. (In: HZ, N.R. Bd. LX, 1906, S. 1 ff.)
Peck: Ein neuer spartanischer Staatsvertrag. (ASAW 65, 1974)
Pfuhl: Zur Geißelung der spartanischen Epheben. (ARCHIV für Religionswissenschaften 14, 1911)
Philippson: Der Peloponnes. (Berlin 1891)
Popp : Die Einwirkung von Vorzeichen… (Erlangen 1957)
Paul Stein: Über Piraterie im Altertum. Köthen 1891.
Steinhauser: Der Prodigienglaube… (Ravensburg 1911)
Stibbe: Chilon von Sparta… (Castrum Peregrini 148/149, 1981)
Johannes Toepffer: Über die Gesetzgebung des Lykurgos. (In: Beiträge zur gr. AW, S. 347, Berlin 1892.)
Welwei: Die spartanische Phylenordnung. (Gymnasium 86, 1979)

sparta.txt · Zuletzt geändert: 2023/05/12 06:48 von Robert-Christian Knorr