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stadt

STADT

- im Rechtssinn jene, in der Rechsetzung, Rechtsprechung und VERWALTUNG durch bürgerliche Organe erfolgt
- durch die Stadt war die Entwicklung des Bürgers gegeben
- der Landflüchtling konnte in der Stadt nach JAHR und Tag, insofern sein HERR sich verschwieg, die FREIHEIT erlangen
- die Landesherren erreichten im STATUTUM in favorem principum das Verbot der Aufnahme Unfreier in Königsstädten;
- bunte Kuh, die den UNTERGANG birgt (NIETZSCHE)

Städte

- gewinnen in PREUßEN an BEDEUTUNG, aber die Stadtrechte werden zugunsten der königlichen Rechte (bis 1808) beschnitten

Kriterien

römische Städte mußten folgende Kriterien erfüllen: Forum, THEATER, STADION, Straßennetz, Stadtmauern, GYMNASIUM

Städte im REICH mußten folgende Kriterien erfüllen: Stadtmauer, Stadtrecht, Stadtrat, Stadtmarkt
- die höchste FORM der Stadt mit den meisten Freiheiten war die REICHSSTADT

mittelalterliche Stadt

- ihre Hauptwurzel liegt in der Anlage eines Marktes
- eine zweite Bedeutung neben dieser wirtschaftlichen ist die militärische; durch die Befestigung hat sie Funktion bei der Landesverteidigung
- bewußte Stadtgründung im GEGENSATZ zur neuzeitlichen Stadt

neuzeitliche Stadt

- allmähliches Werden aus einem Dorf, das wächst, bis die Bezeichnung Stadt erfolgt

römische Städte

- tragen entscheidende Bedeutung bei der Regierung des Reichs
- einzelne Städte im WESTEN und in Griechenland besitzen besondere Rechtsstellung → Rechtsbezirke mit römischen Bürgerrechten

Organisation

- zu jeder Stadt gehörte eine landwirtschaftliche Nutzfläche
- in der Stadt lebten die Reichen, im Umfeld die Ärmeren
- die Städte verwalteten sich SELBST
- die Regierung nannte sich Gemeinderat - Senat oder Curia - und wurde von den Decurio, Ratsmitglied, gemeinschaftlich geführt
- diese Decurio trafen sich im Senat oder der Curia und verfaßten Ratsschlüsse, ordo decurionum, die im Rechtsbezirk Geltung besaßen
- jede Stadt mußte eine Kopfsteuer nach ROM entrichten, die im Gegenzug Schutzpflichten für Rom einbrachte

bedeutende Städte der Kaiserzeit

- im Osten Hadrianopolis in Thrakien, Tiberias in Palästina, Antinoupolis in ÄGYPTEN
- im Westen Massilia in GALLIEN, Gades in Spanien, Neu-KARTHAGO

Rangordnung der römischen Städte

  1. Kolonien - coloniae
  2. Munizipien
  3. Städte - civitates

- wurde weiter differenziert nach dem Grad der Verbundenheit oder dem STEUERAUFKOMMEN, manche Städte genossen den Status der freien Stadt

stadt.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:23 von 127.0.0.1