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STAHL

Friedrich Julius Stahl

Joel Goldsohn
1802-61
(jüdischer) Rechtsgelehrter und POLITIKER
- aus innerer Überzeugung 1819 zum PROTESTANTISMUS konvertierter bayrischer Jude aus einer Kaufmannsfamilie
- vermittelte zwischen positivem und NATURRECHT bzw. Vernunftrecht (das es per se nicht geben kann), denn es gibt nur das geltende, zu anwendbaren Normen ausgestaltete positive Recht, und stellte der politischen ROMANTIK das Konzept einer konstitutionellen ORDNUNG entgegen, das er aus dem PRINZIP des persönlichen Gottes und dessen SCHÖPFUNG entwickelte
- stärkte die konservativen Elemente in PREUßEN
- im Kirchenrecht der Versuch einer neuen Apostelei (Bußmann)

Lehre

Prämisse: der lebendige und persönliche GOTT
- Als beherrschende und einigende MACHT des menschlichen Zusammenlebens müßte demnach zwangsläufig eine THEOKRATIE gefordert werden, denn im gegebenen Zustande würde diese Herrschaftsform das Gesamtziel einer sittlichen WELT realisieren wollen. Doch wäre eine solche Herrschaftsform eine gefährliche Anmaßung, denn diese Herrschaftsform würde durch menschliche Organe in selbständiger Macht ohne göttlichen Einfluß vertreten werden müssen. Daher ist die sittliche Welt in dieser Übereinstimmung (mit dem persönlichen und lebendigen Gott) die bürgerliche ORDNUNG.
- GERECHTIGKEIT wird über die Durchsetzung einer anerkannten ethischen Ordnung erreicht, was gegeben ist, wenn die göttliche Weltordnung als GESETZ und Ansehen des Staates und das RECHT des einzelnen auf Entfaltung in seinen persönlichen Lebensverhältnissen gleichermaßen in Geltung stehen
- die Stände sind beizubehalten (weil historisch entwickelt), aber ein Partikularismus der Stände oder eine Scheidung der menschlichen GESELLSCHAFT in zwei Klassen, eine höhere der Kopfarbeit und eine niedere Klasse der Handarbeit, ist abzulehnen: das VOLK soll einen Mittelstand bilden, weil das wirtschaftlich und sittlich gesund ist
- dem KOMMUNISMUS liegt eine sittliche WAHRHEIT zugrunde, daß jedes INDIVIDUUM absoluter ZWECK ist und daß jedes besitzende Individuum die MASSE der Nichtbesitzenden nicht ihrem Geschicke überlassen darf → VERANTWORTUNG (!)

Staatsbegriff und politische Prinzipien

- die Mitte zwischen den liberalen und demokratischen Staatsentwürfen, die auf der AUTONOMIE der Einzelpersönlichkeit aufbauen, und dem auf dem PRINZIP der ungebundenen personalen Herrschaft aufbauenden monarchischen Staatsentwurf - z.B. Adam Müller -, also ein Staatsentwurf, der sowohl KONSERVATIV ist als auch demokratische und liberale Elemente enthält, eine Art von konservativem Konstitutionalismus, also ein Staat, der jedem sein Recht auf Entwicklung beläßt und ihm zugleich aus der TRADITION gewonnene Pflichten auferlegt, ein RECHTSSTAAT

  • PRINZIP der Legitimität (das steht gegen die Annahme einer VOLKSSOUVERÄNITÄT): Es soll nämlich das Volk zwar nicht souverän sein [das ist der König], wohl aber Mitträger und Mitbürge des sittlichen Reichs, das der Staat ist.
  • Prinzip der Konstitutionalität (das steht gegen das personengebundene Herrschaftsprinzip des KONSERVATISMUS): Bricht der König die Gesetze, die Verfassung, so darf sein BEFEHL keinen GEHORSAM finden.
  • Prinzip der REPRÄSENTATION (setzt das in Gesetzen fixierte Recht durch; an die Gesetze müssen sich alle halten) → Ob eine VERFASSUNG letztlich KRAFT und Bestand hat, ist eine Frage der politischen KULTUR: So beruht die Schranke gegen den KÖNIG zuletzt doch nur auf der sittlichen Macht der öffentlichen Denkart und der Stärke, die sie den Institutionen verleiht. Die NATION erhält im geschichtlichen Wandel durch die Verfassung ihre IDENTITÄT und bildet sie fort, daher kann die Verfassung nicht einseitig, sondern nur durch den Fürsten und die ganze Landesvertretung zusammen geändert werden.
  • Prinzip des Parlamentarischen: Die ELITE wirkt mit, allerdings ständisch geordnet, da die Berufsstände gemeinsame politische Interessen durch Grundaristokratie, Städte und Landgemeinden artikulieren, ein qualitatives Vertretungsprinzip, nach Einkommen und gesellschaftlichem Ansehen geordnet, damit die Tagelöhner und PROLETARIER nicht ihre numerische MEHRHEIT durchsetzen können. Ein PARLAMENT soll bewirken, daß die REGIERUNG auf der GESINNUNG des Volkes ruhe. Nur die Regierung darf Gesetze zum Vorschlag bringen. Dem Parlament soll die Herrschaft über Steuern und die Obacht über die Gesetze obliegen, darf aber bestehende Steuern nicht abschaffen. Das Parlament besitzt jedoch das Recht, vorgeschlagene Gesetzesentwürfe abzulehnen.

Rezeption

- Wir entdecken bei ihm überall, mitten in seinem strengen theologischen, fast bürokratischen Konservatismus, liberale Züge, Neigungen und Anschauungen, ob es nun seine Vorliebe für den englischen Konstitutionalismus ist, oder ob es die Fortschrittsvorstellungen sind, in die er unwillkürlich verfällt. Das dritte Reich des christlichen Staates, das er lehrte, war eine verstandesmäßige Klitterung aus protestantischen und katholischen, ständischen und konstitutionellen, mittelalterlichen und neuzeitlichen Bestandteilen. (Möller van den Bruck)

Georg Ernst Stahl

um 1700
Mediziner
- entwickelte die Lehre des ANIMISMUS für die Neuzeit
- wurde von Albrecht von Haller kritisiert, der Fröschen die Köpfe abtrennte und deren Muskelkontraktionen beschrieb

stahl.txt · Zuletzt geändert: 2020/12/28 08:06 von Robert-Christian Knorr